Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Oktober 2026

Zuletzt angepasst am 3. Oktober 2026, zweite Änderung (Ziffer 3: Im Plan Enterprise kannst du bis zu 2 Personen, die dich in deinem eigenen Geschäft unterstützen, einen eigenen Zugang zu deinem Konto einrichten („Assistenz-Zugang“). Beschrieben sind Einladung und die automatische Löschung nicht angenommener Einladungen nach 30 Tagen, die zugänglichen und die nicht zugänglichen Bereiche, die Kennzeichnung der von einer Assistenz angelegten Einträge, Pausieren und Entfernen, die Folgen eines Planwechsels und der Kontolöschung sowie Erinnerungen an eine Assistenz, die du je Assistenz einschalten und die sie selbst abbestellen kann. Deine Pflichten, wenn du die Funktion nutzt: nur Personen aus deinem eigenen Geschäft einladen, für sie wie für dich selbst einstehen und den Zugang bei Ende der Mitarbeit unverzüglich entfernen. Ziffer 4: Der Plan Enterprise nennt die bis zu 2 Assistenz-Zugänge; die Telefon-PIN wird einer Assistenz in der Anwendung nicht angezeigt. Die Änderung erweitert den Leistungsumfang des Plans Enterprise; die bisherige Mitnutzung durch Hilfspersonen gilt in allen Plänen unverändert fort, und Preise, Laufzeit, Kündigung und Widerrufsrecht bleiben unverändert). Zuvor angepasst am 3. Oktober 2026 (Ziffer 3: Hast du einer Wiedervorlage eine Uhrzeit gegeben, erinnern wir dich zusätzlich zu dem von dir gewählten Zeitpunkt – zur Uhrzeit oder bis zu einer Woche vorher, voreingestellt 30 Minuten vorher – in der Anwendung, bei verbundenem Telegram-Bot dort und, wenn du die Erinnerung per E-Mail eingeschaltet hast, auch per E-Mail. Je Termin erinnern wir höchstens einmal; verpasste Erinnerungen holen wir nach mehr als drei Stunden nicht nach. Die E-Mail-Erinnerung bleibt standardmäßig ausgeschaltet und läuft über denselben Schalter und denselben Abmeldelink. Die Änderung erweitert eine bestehende Funktion; sie begründet keine zusätzliche Pflicht für dich, und Leistungen, Preise, Laufzeit, Kündigung und Widerrufsrecht bleiben unverändert). Zuvor angepasst am 2. Oktober 2026 (Ziffer 3: Du darfst dein Konto von Personen mitnutzen lassen, die dich in deinem eigenen Geschäft unterstützen, etwa deinem Ehe- oder Lebenspartner oder deinen Mitarbeitenden. Du bleibst Vertragspartner und für ihr Handeln verantwortlich, hältst sie zur Vertraulichkeit an und sorgst dafür, dass sie die Daten deiner Kontakte nur nach deinen Weisungen verarbeiten. Bisher war jede Weitergabe des Kontos an Dritte untersagt; untersagt bleiben die Weitergabe an Personen außerhalb deines eigenen Geschäfts und der Weiterverkauf des Kontos. Die Änderung erweitert deine Nutzungsmöglichkeiten. Ebenfalls Ziffer 4: Die Telefon-PIN für den telefonischen Support im Plan Enterprise darfst du an diese Hilfspersonen weitergeben; ruft eine von ihnen mit der PIN an, erhält sie Auskunft und Hilfe zu deinem Konto wie du selbst. Klargestellt ist, dass die PIN den Anruf nur deinem Konto zuordnet und sich der Anspruch auf telefonischen Support allein nach dem aktuellen Plan richtet, und dass auch Anrufe von Hilfspersonen nicht zu Änderungen an Konto oder Vertrag – etwa Kündigung oder Planwechsel – berechtigen; solche laufen wie bisher ausschließlich über die angemeldete Anwendung oder die hinterlegte E-Mail-Adresse. Leistungen, Preise, Laufzeit, Kündigung und Widerrufsrecht bleiben unverändert). Zuvor angepasst am 1. Oktober 2026 (Ziffer 4: Bei einem persönlichen Einladungslink kann die einladende Person den kostenlosen Testzeitraum abwählen; das Konto startet dann im Free-Plan. Ob ein Testzeitraum enthalten ist, zeigt die Einladungsseite vor der Registrierung an. Ein Anspruch auf einen Testzeitraum bestand schon bisher nicht; Empfehlungs- und Affiliate-Links sind nicht betroffen, und Leistungen, Preise, Laufzeit, Kündigung und Widerrufsrecht bleiben unverändert). Zuvor angepasst am 30. September 2026 (Ziffer 3: Die tägliche Erinnerung an fällige Termine umfasst zusätzlich die Erinnerungen, die du dir zu einem Partner deines Netzwerks notiert hast; bisher waren dort nur Wiedervorlagen zu deinen Interessenten und Kunden beschrieben. Genannt ist jetzt auch, was die Nachricht bei einer solchen Erinnerung enthält – den Namen des Partners, die Angabe „Partner“ und den Titel, den du der Erinnerung selbst gegeben hast – und dass sie keine weiteren Angaben zu diesen Personen enthält. Unverändert bleibt, was zu dieser Nachricht zugesagt ist: Sie ist weiterhin standardmäßig ausgeschaltet und wird nur versendet, wenn du sie ausdrücklich einschaltest, und an einen Termin, der länger als 30 Tage zurückliegt, erinnern wir auch bei Partner-Erinnerungen nicht mehr. Die Änderung beschreibt die Erweiterung einer bestehenden Funktion; sie begründet keine zusätzliche Pflicht für dich, und Leistungen, Preise, Laufzeit, Kündigung und Widerrufsrecht bleiben unverändert). Ebenfalls am 30. September 2026 (Ziffer 2 und 7: Ein kooperierendes Unternehmen kann Funnel-Vorlagen bereitstellen, die Personen übernehmen können, die seinen Freischaltcode eingelöst haben. Ziffer 7 sagte bisher ausnahmslos, dass Vorlagen „weder vorab geprüft noch von NetBaseOS ausgewählt, bewertet oder empfohlen“ werden. Für Vorlagen eines kooperierenden Unternehmens trifft das nicht zu: Sie werden vor der Anzeige von uns freigegeben, und jede Änderung setzt die Freigabe zurück. Der Satz gilt deshalb nur noch für Vorlagen aus dem eigenen Netzwerk; für Unternehmensvorlagen sind die Freigabe und vor allem ihre Grenzen jetzt ausdrücklich beschrieben – sie ist eine Sichtprüfung auf offensichtliche Verstöße, keine Gewähr und keine Empfehlung. Ebenfalls dort: dass eine bereits übernommene Kopie bestehen bleibt, wenn die Zusammenarbeit endet oder die Vorlage zurückgezogen wird, und dass du für die veröffentlichte Seite verantwortlich bleibst, unabhängig davon, wer die Vorlage gebaut hat. Die Änderung berichtigt eine unzutreffende Aussage und beschreibt eine zusätzliche Möglichkeit; sie begründet keine zusätzliche Pflicht für dich). Zuvor angepasst am 27. September 2026 (Ziffer 2: Kooperationen mit Direktvertriebs- und Network-Marketing-Unternehmen sind möglich. Die bisherige Aussage, es bestehe zu keinem solchen Unternehmen eine Kooperation, ist ersetzt durch eine Beschreibung dessen, was eine Kooperation umfasst – und vor allem, was sie ausdrücklich nicht umfasst: kein Zugriff des Unternehmens auf dein Konto oder deine Daten, keine Namen und keine Listen, kein Einfluss auf Funktionen, Preise, Pläne oder Weiterentwicklung, keine Exklusivität und keine Pflicht, für ein bestimmtes Unternehmen tätig zu sein. Ebenfalls Ziffer 2: offizielle Inhalte eines kooperierenden Unternehmens (als „Offiziell von …“ gekennzeichnete Links) – Herkunft und Verantwortlichkeit liegen beim Unternehmen, unsere Freigabe ist eine formale Prüfung und keine Gewähr für den verlinkten Inhalt, jede Änderung geht erneut in die Prüfung – sowie der Freischaltcode: freiwillig, keine Voraussetzung für die Nutzung, mit dem Hinweis auf die Summen, die das Unternehmen dadurch sieht (Datenschutzerklärung, Abschnitt 26). Die Änderungen erweitern das Leistungsangebot und begründen keine zusätzliche Pflicht für dich; Preise, Laufzeit, Kündigung und Widerrufsrecht bleiben unverändert). Davor angepasst am 17. September 2026 (Ziffer 4: Klarstellungen zum Leistungsumfang. Beim Plan „Premium“ sind nunmehr ausdrücklich unbegrenzt viele Leads, Kunden und direkte Partner sowie unbegrenzte Journey-Vorlagen genannt; bisher ergab sich das nur mittelbar aus „voller Funktionsumfang“ und der Aufzählung der Free-Grenzen, während die Preisübersicht es bereits so auswies. Die Aufzählung zum Plan „Free“ nennt jetzt zusätzlich, dass eine Funnel-Seite und das auf der öffentlichen Profilseite einbindbare Kontaktformular nicht enthalten sind – beides war technisch von Anfang an so und stand bisher nur an anderer Stelle. Beide Änderungen beschreiben den unveränderten Leistungsumfang genauer; für Premium ist die Nennung zugunsten der Nutzer, für Free wird nichts entzogen. Ebenfalls Ziffer 4: Der Plan „Enterprise“ enthält nunmehr ausdrücklich telefonischen Support mit festen Erreichbarkeitszeiten und vorrangiger Bearbeitung. Zuvor war „Priority Support“ nur in der Preisübersicht genannt, ohne Inhalt und ohne Zeiten – die Nennung war damit nicht überprüfbar und ist nun eine bezifferte Leistung. Beschrieben sind zugleich die Grenzen der Zusage: keine Reaktions-, Antwort- oder Rückrufzeit, mögliche vorübergehende Unterbrechungen der Erreichbarkeit, die Ausnahme für gesetzliche Feiertage am Sitz des Anbieters sowie den 24. und 31. Dezember und der Hinweis, dass für den Anruf nur die Kosten des eigenen Telefonanschlusses anfallen und die Rufnummer keine Sonderrufnummer mit erhöhtem Entgelt ist (§ 312a Abs. 5 BGB). Beschrieben ist außerdem die zur Identifikation am Telefon angezeigte Telefon-PIN: wozu sie dient, dass sie kein Passwort ist und keinen Zugang zum Konto eröffnet, dass sie nicht an Dritte weiterzugeben ist und dass eine bekannt gewordene PIN ungültig gemacht und durch eine neue ersetzt werden kann – selbst im Bereich „Meine Anfragen“, auf Mitteilung hin durch uns oder bei Anhaltspunkten für Missbrauch von uns aus. Das ist insgesamt eine Erweiterung des Leistungsumfangs und gilt auch für bereits laufende Abonnements. Preise, Laufzeit, Kündigung und Widerrufsrecht bleiben unverändert.)

Zuvor angepasst am 8. September 2026 (Ziffern 2, 4 und 7: Präsentationen. Eine Landingpage lässt sich seit dem 8. September 2026 wahlweise als fortlaufende Seite oder als Präsentation („Geschäftsvorstellung“) anlegen; das ändert allein die Darstellung – die Abschnitte erscheinen als einzelne Seiten, und der Besucher kann sie über den Druckdialog seines Browsers als PDF sichern. Ziffer 2 beschreibt das und stellt klar, dass Präsentationen Landingpages im Sinne dieser AGB sind. Ziffer 4 nennt die je Plan enthaltene Anzahl – Premium bis zu 3, Team bis zu 5, Enterprise bis zu 10; im Free-Plan sind Präsentationen nicht enthalten – und beziffert Landingpages jetzt mit bis zu 5 je Konto statt mit einer; Präsentationen werden davon getrennt gezählt, eine Präsentation belegt also keine Landingpage. Beides ist eine Erweiterung des Leistungsumfangs; sie gilt auch für bereits laufende Abonnements, ohne dass sich Preis oder Laufzeit ändern. Ebenfalls Ziffer 4: Präsentationen werden nunmehr ausdrücklich dort genannt, wo bisher nur von Landingpages die Rede war – sie werden bei einem Wechsel in einen Plan, der sie nicht enthält, zunächst nur offline genommen, und für sie gilt dieselbe Aufbewahrungsfrist von zwölf Monaten wie für offline genommene Landingpages und zusätzliche Profilseiten, mit derselben Vorankündigung 14 Tage vorher und derselben Folge, dass die Frist entfällt, sobald du wieder in einen kostenpflichtigen Plan wechselst. Diese Frist galt für Präsentationen von Anfang an, weil eine Präsentation eine Landingpage in anderer Darstellung ist; sie wird hier nur benannt und nicht erweitert. Neu ist zudem die Klarstellung, dass ein Wechsel zwischen zwei kostenpflichtigen Plänen vorhandene Landingpages und Präsentationen nicht abschaltet, auch wenn ihre Zahl über der Obergrenze des neuen Plans liegt. Ziffer 7: eigener Abschnitt „Präsentationen (Geschäftsvorstellungen)“ – die dortigen Pflichten gelten für sie unverändert, mit einer ausdrücklichen Wiederholung der Vorgaben zu Einkommens-, Verdienst-, Karriere- und Erfolgsangaben, sowie die Klarstellung, dass ein Ausdruck oder eine PDF-Datei ausschließlich auf dem Gerät des Besuchers entsteht, NetBaseOS dabei keine Datei erzeugt, speichert oder an Dritte übermittelt und eine einmal weitergegebene Kopie von einer späteren Änderung oder Sperrung der Seite nicht mehr erfasst wird. Die Ergänzungen in Ziffer 7 geben die ohnehin geltende Rechtslage und die bereits vereinbarten Pflichten wieder und begründen keine darüber hinausgehende Verpflichtung; Preise, Laufzeit, Kündigung und Widerrufsrecht bleiben unverändert). Zuvor am selben Tag (Ziffer 7: neuer Abschnitt „Bilder in Onboarding-Schritten". Seit dem 8. September 2026 lässt sich zu jedem Schritt einer Onboarding-Vorlage ein Bild hochladen – gedacht für Bildschirmfotos von Anleitungen; es erscheint nur in der Anwendung und wird nicht über Telegram, WhatsApp oder E-Mail versendet. Möglich ist ausschließlich der Upload einer eigenen Datei; die Adresse eines auf einem fremden Server liegenden Bildes lässt sich hierfür nicht hinterlegen. Der Abschnitt benennt die erforderlichen Rechte an dem Bild (gerade bei Bildschirmfotos aus fremder Software), die Pflicht, keine personenbezogenen Daten Dritter – etwa Kundendaten auf einem Bildschirmfoto – aufzunehmen, den Hinweis, dass die hochgeladene Bilddatei unter einer zufällig erzeugten, nicht veröffentlichten Adresse liegt und von jedem abrufbar ist, der diese Adresse kennt, sowie die Rechteeinräumung bei der Freigabe einer Vorlage nebst dem Fortbestand bereits entstandener Kopien. Die Änderung beschreibt eine neue Funktion und die ohnehin geltende gesetzliche Lage; sie begründet keine über die bereits vereinbarten Pflichten hinausgehende Verpflichtung, und die Vertragsbedingungen selbst – insbesondere Leistungen, Preise, Laufzeit, Kündigung und Widerrufsrecht – bleiben unverändert). Zuvor am selben Tag (Ziffer 3: Die Anmelde-Adresse deines Kontos lässt sich seit dem 8. September 2026 selbst ändern. Beschrieben sind das Verfahren (aktuelles Passwort, bei eingeschalteter Zwei-Faktor-Anmeldung zusätzlich der zweite Faktor, Bestätigungslink an die bisherige und an die neue Adresse), dass die Änderung erst mit der Bestätigung wirksam wird, die anschließende Aktualisierung deines Kundendatensatzes beim Zahlungsdienstleister und dass bereits ausgestellte Rechnungen unverändert bleiben. Ebenfalls Ziffer 3: die Obliegenheit, die Adresse aktuell und erreichbar zu halten – ausdrücklich ohne Zugangsfiktion, es bleibt bei den gesetzlichen Regeln über den Zugang von Erklärungen – sowie die Aufnahme der Bestätigungs-E-Mails zur Adressänderung in die Aufzählung der Vertrags- und Kontomitteilungen. Ziffer 7: Klarstellung, dass der Impressum-Link auf einer öffentlichen Seite nur erscheint, wenn du dein Impressum vollständig hinterlegt hast, und dass das Impressum von NetBaseOS nicht an seine Stelle tritt; insoweit tritt diese Beschreibung an die Stelle der Angabe vom 6. September 2026. Die Änderungen beschreiben eine neue Funktion und die ohnehin geltende gesetzliche Lage; sie begründen keine über die bereits vereinbarten Pflichten hinausgehende Verpflichtung, und die Vertragsbedingungen selbst – insbesondere Leistungen, Preise, Laufzeit, Kündigung und Widerrufsrecht – bleiben unverändert). Zuvor angepasst am 6. September 2026 (Ziffer 7: Klarstellung zur Impressumspflicht, wenn eine öffentliche Seite unter einem abweichenden Anzeigenamen auftritt. Seit dem 6. September 2026 lässt sich der auf einer öffentlichen Profilseite angezeigte Name je Seite abweichend festlegen – etwa als Künstler- oder Benutzername. Das entbindet nicht von § 5 DDG: Das Impressum bleibt auf jeder Seite verlinkt und muss weiterhin den bürgerlichen Namen und die ladungsfähige Anschrift nennen. Die Klarstellung gibt allein die ohnehin geltende gesetzliche Lage wieder und begründet keine über die bereits vereinbarten Pflichten hinausgehende Verpflichtung; die Vertragsbedingungen selbst – insbesondere Leistungen, Preise, Laufzeit, Kündigung und Widerrufsrecht – bleiben unverändert). Zuvor angepasst am 1. September 2026 (Ziffer 1: Die Angaben zum Anbieter enthalten zusätzlich dessen Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Es handelt sich ausschließlich um die Ergänzung gesetzlicher Pflichtangaben zur Erreichbarkeit; die Vertragsbedingungen selbst – insbesondere Leistungen, Preise, Laufzeit, Kündigung und Widerrufsrecht – bleiben unverändert. Die Telefonnummer ist ein Weg, uns zu erreichen und rechtliche Erklärungen wie einen Widerruf abzugeben; ein telefonischer Support wird damit nicht zugesagt – Supportanfragen laufen weiterhin über den Hilfe-/Ticketbereich im Konto). Zuvor angepasst am 30. August 2026 (Ziffer 3: Die Rechtsgrundlage der wiederkehrenden Servicemails ist klargestellt – die wöchentliche Zusammenfassung und die Einrichtungs-Hinweise beruhen auf unserem berechtigten Interesse daran, dass ein eingerichtetes Werkzeug auch benutzt werden kann (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), und nicht mehr auf der Durchführung des Vertrags; die Abwägung ist genannt und auf dein Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO wird ausdrücklich hingewiesen. Die tägliche Erinnerung an Wiedervorlagen bleibt vertraglich geschuldet, weil du Termin und Schalter selbst setzt. Ebenfalls Ziffer 3: Die Mitteilungen aus dem Affiliate-Programm stehen jetzt als eigener, vierter Punkt mit eigener Rechtsgrundlage und eigenem Abmeldeweg, statt als Ausnahme innerhalb der nicht abbestellbaren Vertrags- und Kontomitteilungen). Zuvor am selben Tag (Ziffer 3: Die tägliche Erinnerung an Wiedervorlagen ist standardmäßig ausgeschaltet und wird nur versendet, wenn du sie in den Einstellungen deines Kontos ausdrücklich einschaltest; sie entfällt, soweit dir dieselbe Information bereits über einen verbundenen Telegram-Bot zugeht, und an Termine, die länger als 30 Tage zurückliegen, erinnern wir nicht mehr. Ebenfalls Ziffer 3: Die Mitteilungen aus dem Affiliate-Programm werden ausdrücklich unter den Vertrags- und Kontomitteilungen genannt, nebst der Möglichkeit, deren E-Mail-Versand im Affiliate-Bereich abzuschalten, sowie die Hinweise auf das bevorstehende Ende eines kostenlosen Testzeitraums). Zuvor am selben Tag (Ziffer 3: Die Einrichtungs-Hinweise umfassen zusätzlich eine einmalige Erinnerung an Nutzer, die den Einrichtungs-Assistenten begonnen, aber nicht abgeschlossen haben – höchstens eine E-Mail je Konto innerhalb der ersten drei Wochen nach der Registrierung; sie zählt zu den Einrichtungs-Hinweisen und wird von deren Abmeldelink und Schalter mit erfasst, die Reihe umfasst damit höchstens vier E-Mails). Ebenfalls am 30. August 2026 (Ziffer 3: Die wiederkehrenden Servicemails zum eigenen Konto umfassen zusätzlich Einrichtungs-Hinweise – drei E-Mails in den ersten Wochen nach der Registrierung, jede Stufe nur einmal und nur, solange der jeweilige Schritt noch offen ist, mit automatischem Ende der Reihe nach 21 Tagen; eigener Abmeldelink und eigener Schalter in den Einstellungen, damit eine Abmeldung die übrigen Servicemails nicht mit erfasst). Zuvor angepasst am 28. August 2026 (Ziffer 7: eigene Pflichten für die frei gestaltbare Link-Vorschau öffentlicher Seiten – Titel und Text, die beim Teilen als Vorschaukarte sowie im Browser-Tab und in Suchergebnissen erscheinen: Übereinstimmung mit dem tatsächlichen Inhalt der Seite, keine irreführenden Ankündigungen, kein Anschein einer Seite oder Mitteilung von NetBaseOS, des eigenen Vertriebsunternehmens oder eines Dritten sowie Fortgelten der Impressums- und Kennzeichnungspflichten). Zuvor angepasst am 26. August 2026 (Ziffern 2 und 4: Funnel-Vorlagen im Team als Leistungsbestandteil – Freigabe an die direkten Partner ab dem Team-Plan, Freigabe an die gesamte Downline ab dem Enterprise-Plan; Ziffer 7: neuer Abschnitt „Vorlagen aus deinem Team" mit den Pflichten des Freigebenden – erforderliche Rechte an Bildern, Videos und Logos, Einräumung eines einfachen Nutzungsrechts an die berechtigten Nutzer, Rücknahme der Freigabe nur mit Wirkung für die Zukunft – und den Pflichten des Übernehmenden – die übernommenen Inhalte werden zu eigenen Inhalten, Prüfpflicht vor der Veröffentlichung insbesondere bei gesundheitsbezogenen Aussagen sowie Verdienst-, Erfolgs- und Zahlenangaben; zusätzlich die Klarstellung, dass eine Sperrung auch die aus einer Vorlage entstandenen Kopien erfassen kann. Ebenfalls am 26. August 2026: Ziffern 2 und 4 um die Übernahme der Gestaltung einer Profilseite ergänzt (fertige Gestaltungen von NetBaseOS und die Übernahme einer im Team freigegebenen Gestaltung in allen Varianten – auch Free –, die Freigabe der eigenen Gestaltung ab dem Team-Plan, an die gesamte Downline ab dem Enterprise-Plan); Ziffer 7: neuer Abschnitt „Gestaltung einer Profilseite übernehmen" mit der Klarstellung, dass dabei ausschließlich Gestaltungswerte und keinerlei Inhalte übertragen werden und die Rechteeinräumung sowie die Prüfpflichten der Funnel-Vorlagen hierfür nicht gelten). Zuvor angepasst am 25. August 2026 (Ziffer 3: sicherheitsrelevante Hinweise zu deinem Konto – insbesondere zum Ein- und Ausschalten der Zwei-Faktor-Anmeldung – werden ausdrücklich als nicht abbestellbare Kontomitteilung genannt; Ziffer 7: Klarstellung, dass die Pflichten für selbst formulierte Umfrage-Inhalte auch die optionalen Erläuterungstexte unter den Antwortmöglichkeiten erfassen). Zuvor angepasst am 23. August 2026 (Ziffer 7: eigene Pflichten für eine Funnel-Seite, die statt des Kontaktformulars nur eine Schaltfläche mit Weiterleitung auf eine selbst eingetragene fremde Adresse zeigt – Verantwortung für Auswahl, Inhalt und Rechtmäßigkeit des Ziels, erkennbare Beschriftung und Kennzeichnung kommerzieller Ziele, Fortgelten der Impressumspflicht sowie Pflicht, ein nicht mehr zurechenbares Ziel zu entfernen). Zuvor am selben Tag (Ziffer 2: Klarstellung, dass zu keinem Direktvertriebs- oder Network-Marketing-Unternehmen eine Kooperation, Freigabe oder technische Schnittstelle besteht und dass Marken Dritter nur beschreibend genannt werden). Zuvor angepasst am 23. August 2026 (Ziffer 3: Die wiederkehrenden Servicemails zum eigenen Konto umfassen zusätzlich eine tägliche Erinnerung an Wiedervorlagen, die du dir selbst gesetzt hast – nur an Nutzer ohne verbundenen Telegram-Bot und nur an Tagen, an denen etwas ansteht; Klarstellung, dass wöchentliche Übersicht und Wiedervorlagen-Erinnerung getrennt voneinander abbestellbar sind). Zuvor angepasst am 20. August 2026 (Ziffer 2: die Namensliste („Kontakt-Spiel“) wird als Leistungsbestandteil genannt; Ziffer 3: Aufnahme des Abschnitts „E-Mail-Benachrichtigungen“ – Trennung von nicht abbestellbaren Vertrags- und Kontomitteilungen, jederzeit abbestellbaren Servicemails zum eigenen Konto und werblichen E-Mails, die nur nach gesonderter, freiwilliger Einwilligung versendet werden – sowie die Löschung nicht bestätigter Registrierungen nach sieben Tagen; Ziffer 4: Aufnahme des Absatzes „Vertragsschluss, Vertragssprache und Vertragstext“; Ziffer 5: Hinweis darauf, dass Widerrufsbelehrung, Muster-Widerrufsformular und die Bestätigung des ausdrücklichen Verlangens nach sofortigem Leistungsbeginn nach Vertragsschluss in Textform übermittelt werden; Ziffer 7: die Pflicht zu Daten Dritter ist an das Gesetz angeglichen – erforderlich ist eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO, die nicht zwingend eine Einwilligung sein muss – nebst dem ausdrücklichen Hinweis auf die Informationspflicht nach Art. 13/14 DSGVO und einem eigenen Absatz zur Namensliste; Ziffer 12: Löschung nicht genutzter Konten ohne kostenpflichtigen Plan nach 24 Monaten ohne Anmeldung, mit zwei Vorankündigungen und der Möglichkeit, sie durch eine einzige Anmeldung abzuwenden). Zuvor angepasst am 19. August 2026 (Ziffer 4: die Landingpage wird als Leistungsbestandteil der kostenpflichtigen Pläne ausdrücklich genannt – je Konto eine, im Free-Plan nicht enthalten). Zuvor angepasst am 18. August 2026 (Ziffer 7: eigene Verantwortlichkeit für eine selbst eingebundene externe Terminbuchung, einschließlich des mit dem Anbieter selbst zu schließenden Auftragsverarbeitungsvertrags; zuvor am selben Tag Ziffer 4: Aufbewahrungsfrist von zwölf Monaten für offline genommene Landingpages und zusätzliche Profilseiten samt Vorankündigung 14 Tage vor der Löschung – die Frist entfällt bei Rückkehr in einen kostenpflichtigen Plan, die Standard-Profilseite ist nie betroffen; zuvor am selben Tag: Klarstellung, was bei einem Wechsel in einen niedrigeren Plan mit Landingpages und mit einer eingerichteten eigenen Domain geschieht, und dass deaktivierte Seiten nach einem erneuten Upgrade von dir selbst wieder online gestellt werden). Zuvor angepasst am 17. August 2026 (Ziffer 4: Klarstellung zum kostenlosen Testzeitraum – einmalige Verlängerung um sieben Tage durch die werbende Person bei Registrierung über einen Empfehlungs-/Affiliate-Link, kein Anspruch auf Testzeitraum oder Verlängerung). Zuvor angepasst am 11. August 2026 (Ziffer 4: A/B-Tests einer Funnel-Seite als Bestandteil des Enterprise-Plans). Zuvor angepasst am 7. August 2026 (Ziffer 4: Anzahl der je Plan enthaltenen öffentlichen Profilseiten und Funnels sowie Folgen eines Downgrades für diese Seiten; Ziffer 7: Klarstellung, dass die dortigen Pflichten für jede deiner öffentlichen Seiten gelten und auch für Bilder und selbst gewählte Verlinkungen; zusätzlich Pflichten für selbst formulierte Fragen im Umfrage-Modus der Funnel-Seite, insbesondere das Verbot, besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO ohne eigene ausdrückliche Einwilligung abzufragen). Zuvor angepasst am 6. August 2026 (Ziffer 4: neuer Plan „Team" zwischen Premium und Enterprise, Klarstellung zum Wechsel von jährlicher auf monatliche Abrechnung; Ziffern 5, 6 und 11: Aufnahme des Plans „Team" in die dortigen Aufzählungen). Bestehende Abonnements sind davon nicht betroffen. Zuvor angepasst am 5. August 2026 (Ziffer 4: Preis des Premium-Plans für Neuabschlüsse – 19,95 € pro Monat bzw. 199,50 € pro Jahr statt zuvor 14,95 € bzw. 149,50 €). Bereits abgeschlossene Abonnements behalten den bei Vertragsschluss vereinbarten Preis; eine Anpassung laufender Verträge erfolgt nicht. Zuvor angepasst am 4. August 2026 (Ziffern 2 und 7: Landingpages als eigene öffentliche Seite des Nutzers sowie Pflichten für die dort veröffentlichten Inhalte) und am 3. August 2026 (Ziffer 4: Leistungsumfang des Enterprise-Plans für Neuabschlüsse; Klarstellung zur Umsatzsteuer nach § 19 UStG).

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Plattform NetBaseOS (netbaseos.de), betrieben von Justin Tückmantel, Am Stationsgarten 43, 42327 Wuppertal, Deutschland (nachfolgend „Anbieter"). Du erreichst den Anbieter telefonisch unter +49 176 84704318 und per E-Mail unter kontakt@netbaseos.de. Mit der Registrierung akzeptierst du diese Bedingungen.

2. Leistungsbeschreibung

NetBaseOS ist eine unabhängige Software-Plattform (SaaS) zur Unterstützung von Vertriebspartnern im Network Marketing. Die Plattform bietet unter anderem:

  • Automatisiertes Onboarding für neue Partner via Telegram
  • Netzwerk-Visualisierung und Partner-Verwaltung
  • Journey-Editor und Ressourcen-Bibliothek
  • Kunden-CRM mit Follow-up-Verwaltung und Leads-Pipeline
  • Relationship Guard (Kontakt-CRM mit Cooldown-Logik)
  • Namensliste („Kontakt-Spiel“): ein geführter Fragenkatalog als Gedächtnisstütze, in dem du Namen von Personen aus deinem Umfeld notieren und einzeln in einen Interessenten-Eintrag überführen kannst (in allen Varianten enthalten; höchstens 100 noch nicht entschiedene Namen je Konto). Für die dort erfassten Namen gilt Ziffer 7
  • KI-gestützte Kommunikationshilfen, Gesprächstraining und Trainingsszenarien
  • Events-Kalender mit ICS- und Google-Calendar-Export
  • Community-Bereich zum Teilen öffentlicher Journey-Templates
  • Analytics, Gamification (Punkte, Level, Badges) und Social-Post-Verwaltung
  • Empfehlungen (kuratierte Partnerangebote)
  • Offizielle Inhalte kooperierender Direktvertriebs- und Network-Marketing-Unternehmen: von dem jeweiligen Unternehmen selbst hinterlegte Links auf dessen eigene Inhalte (z. B. Produktkatalog, Preisliste, Schulungsportal), in der Ressourcen-Übersicht als „Offiziell von …“ gekennzeichnet – teils sichtbar für jeden, der dieses Unternehmen in seinem Profil eingestellt hat, teils erst nach Eingabe eines Freischaltcodes. Einzelheiten und Grenzen weiter unten in dieser Ziffer
  • Telegram Bot-Integration für automatische Nachrichten
  • Eigene öffentliche Seiten des Nutzers: öffentliches Profil (digitale Visitenkarte, netbaseos.de/p/…), Funnel-/Lead-Capture-Seite (netbaseos.de/f/…) – wahlweise als einteilige Seite oder (ab dem Team-Plan) als mehrstufige Umfrage mit selbst formulierten Fragen vor dem Kontaktformular – sowie Landingpage – eine aus Bausteinen (u. a. Text, Zahlen, Leistungsliste, Kundenstimmen, Video, FAQ, Kontaktformular, Schaltflächen) zusammengestellte Marketingseite (netbaseos.de/l/…). Eine Landingpage kann wahlweise als fortlaufende Seite oder alsPräsentation („Geschäftsvorstellung“) angelegt werden. Das ändert allein die Darstellung: Die Abschnitte werden als einzelne Seiten dargestellt, und der Besucher kann die Seite über den Druckdialog seines Browsers als PDF sichern. Adresse (netbaseos.de/l/…), Bausteine, Melde-Möglichkeit und Pflichten sind dieselben; Präsentationen sind Landingpages im Sinne dieser AGB, alle Regelungen zu Landingpages gelten für sie gleichermaßen. Der Modus steht mit dem Anlegen fest und lässt sich danach nicht mehr wechseln. Für die dort veröffentlichten Inhalte gilt Ziffer 7
  • Funnel-Vorlagen im Team (ab dem Team-Plan): eine eigene Funnel-Seite als Vorlage für Partner im eigenen Netzwerk freigeben und freigegebene Vorlagen als eigenen Entwurf übernehmen. Für die übernommenen Inhalte gilt Ziffer 7
  • Funnel-Vorlagen kooperierender Unternehmen (ab dem Team-Plan): Ein kooperierendes Direktvertriebs- oder Network-Marketing-Unternehmen kann Funnel-Vorlagen bereitstellen, die Personen übernehmen können, die den Freischaltcode dieses Unternehmens eingelöst haben. Anders als bei Vorlagen aus dem Team gibt NetBaseOS diese Vorlagen vor der Anzeige frei; Einzelheiten und die Grenzen dieser Freigabe in Ziffer 7
  • Gestaltung einer Profilseite übernehmen: von NetBaseOS mitgelieferte Gestaltungen sowie – ab dem Team-Plan – die Freigabe der Gestaltung einer eigenen öffentlichen Profilseite an Partner im eigenen Netzwerk. Übertragen wird allein die Gestaltung (Farben, Schriftarten, Formen, Reihenfolge der Abschnitte), kein Inhalt (Ziffer 7)

NetBaseOS ist die eigenständige Software eines unabhängigen Anbieters und ersetzt keine offizielle Software des jeweiligen Direktvertriebs- oder Network-Marketing-Unternehmens. NetBaseOS gehört keinem solchen Unternehmen, wird von keinem solchen Unternehmen finanziert und ist an kein solches Unternehmen technisch angebunden; es besteht keine Schnittstelle zu deren Systemen.

Kooperationen mit Direktvertriebs- und Network-Marketing-Unternehmen. NetBaseOS kann mit einzelnen solchen Unternehmen zusammenarbeiten. Eine solche Kooperation bedeutet ausschließlich, dass das Unternehmen – nachdem wir in einem Gespräch festgestellt haben, dass wir es mit einer für das Unternehmen auftretenden Person zu tun haben – eigene Links auf eigene Inhalte hinterlegen kann, die dir in der Anwendung als „Offiziell von …“ gekennzeichnet angezeigt werden, und dass es seinen Vertriebspartnern hierfür einen Freischaltcode ausgeben kann. Eine Kooperation bedeutet ausdrücklich nicht:

  • dass das Unternehmen Zugriff auf dein Konto oder auf die darin gespeicherten Inhalte erhält – auf deine Kontakte, Interessenten, Kunden, Notizen, Nachrichten oder Auswertungen hat es keinen Zugriff und kann keinen erhalten
  • dass das Unternehmen erfährt, wer NetBaseOS nutzt. Es sieht weder Namen noch Listen noch Angaben zu einzelnen Personen, sondern ausschließlich Summen (Einzelheiten in der Datenschutzerklärung, Abschnitt 26)
  • dass das Unternehmen Einfluss auf Funktionen, Preise, Pläne, Inhalte oder die Weiterentwicklung von NetBaseOS nehmen kann
  • dass das Unternehmen dein Konto einsehen, ändern, sperren oder dir entziehen kann. Dein Konto und die darin gespeicherten Daten bleiben deine – auch dann, wenn deine Tätigkeit für dieses Unternehmen endet
  • dass eine Exklusivität besteht. Wir können mit weiteren Unternehmen zusammenarbeiten, und die Nutzung von NetBaseOS setzt keine Tätigkeit für ein bestimmtes Unternehmen voraus
  • dass das jeweilige Unternehmen NetBaseOS empfiehlt, zertifiziert oder freigibt, soweit das nicht ausdrücklich so angegeben ist
  • dass für die Aufnahme oder für die Anzeige gezahlt wird. Weder zahlt NetBaseOS einem Unternehmen etwas für eine Kooperation noch zahlt ein Unternehmen für die Anzeige seiner offiziellen Inhalte; es handelt sich deshalb nicht um bezahlte Werbeplatzierungen. Sollte sich das künftig ändern, kennzeichnen wir die betroffenen Inhalte als Werbung

Offizielle Inhalte eines kooperierenden Unternehmens. Ein als „Offiziell von …“ gekennzeichneter Eintrag besteht aus einer Bezeichnung, einer kurzen Beschreibung und einem Link auf eine Seite des jeweiligen Unternehmens. Diese Angaben stammen von dem Unternehmen und nicht von NetBaseOS. Für den Inhalt der verlinkten Seite, für ihre Richtigkeit und Aktualität sowie für ihre Rechtmäßigkeit ist allein das jeweilige Unternehmen verantwortlich; mit dem Klick verlässt du NetBaseOS; zur Haftung siehe Ziffer 10. Bevor ein solcher Eintrag erscheint, prüfen wir ihn – und zwar allein darauf, ob er von dem Unternehmen stammt, ob er als offiziell erscheinen darf und ob Bezeichnung oder Beschreibung erkennbar unzulässige Angaben enthalten (etwa Verdienst- oder Wirkversprechen). Diese Prüfung ist keine Zusage, dass der verlinkte Inhalt richtig, vollständig oder für deine Tätigkeit passend ist, und sie ist keine Beratung. Jede Änderung an einem bereits freigegebenen Eintrag geht erneut in die Prüfung und ist bis dahin nicht sichtbar. Du kannst uns einen solchen Eintrag jederzeit unter kontakt@netbaseos.de melden; wir können ihn jederzeit und ohne Vorankündigung ausblenden, insbesondere wenn die Kooperation endet.

Freischaltcode. Ein kooperierendes Unternehmen kann seinen Vertriebspartnern einen Freischaltcode geben. Gibst du ihn in deinen Einstellungen ein, werden dir zusätzlich diejenigen offiziellen Inhalte dieses Unternehmens angezeigt, die nur für bestätigte Vertriebspartner bestimmt sind; zugleich wirst du in den Summen mitgezählt, die dieses Unternehmen sieht (Datenschutzerklärung, Abschnitt 26). Die Eingabe ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Nutzung von NetBaseOS oder eines Plans. Endet die Kooperation, werden die offiziellen Inhalte des Unternehmens für alle ausgeblendet.

Soweit in der Anwendung oder auf unseren Seiten Namen oder Marken von Direktvertriebs- oder Network-Marketing-Unternehmen erscheinen, geschieht dies beschreibend (etwa als Auswahl in einem Eingabefeld oder als Bezeichnung einer Farbvorlage) oder – bei einem kooperierenden Unternehmen – zur Bezeichnung von dessen eigenen Inhalten. Die Marken sind Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber; ihre Nennung begründet außerhalb einer ausdrücklich als solche bezeichneten Kooperation keine Aussage über eine Zusammenarbeit oder eine Empfehlung durch die Rechteinhaber (siehe auch Impressum, Abschnitt „Marken Dritter“).

3. Registrierung und Konto

Für die Nutzung ist eine Registrierung mit E-Mail-Adresse oder Google-Account erforderlich. Du bist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen und deine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe deines Kontos an Dritte ist nicht gestattet. Du bist für alle Aktivitäten unter deinem Konto verantwortlich.

Mitnutzung durch Hilfspersonen. Abweichend vom vorstehenden Satz darfst du dein Konto von Personen mitnutzen lassen, die dich in deinem eigenen Geschäft unterstützen und dabei für dich tätig werden – etwa dein Ehe- oder Lebenspartner oder deine Mitarbeitenden. Diese Personen gelten insoweit nicht als Dritte im Sinne dieser Ziffer. Du bleibst unser alleiniger Vertragspartner und bist für ihr Handeln unter deinem Konto wie für dein eigenes verantwortlich. Du hältst sie zur Vertraulichkeit an, insbesondere hinsichtlich der Zugangsdaten und der im Konto gespeicherten Daten, und stellst sicher, dass sie die Daten deiner Kontakte nur nach deinen Weisungen und im Einklang mit den Datenschutzpflichten verarbeiten, die dich als Verantwortlichen gegenüber deinen Kontakten treffen (Art. 29, Art. 32 Abs. 4 DSGVO). Die Zugangsdaten gibst du nur an solche Hilfspersonen weiter und nicht darüber hinaus. Nicht gestattet bleiben die Weitergabe oder Überlassung des Kontos an Personen außerhalb deines eigenen Geschäfts – auch nicht an andere Vertriebspartner für deren eigenes Geschäft – sowie ein Weiterverkauf, eine Vermietung oder eine sonstige entgeltliche Überlassung des Kontos. Endet die Mitarbeit einer Hilfsperson, änderst du die Zugangsdaten, soweit sie ihr bekannt waren.

Assistenz-Zugänge (Plan Enterprise). Im Plan Enterprise kannst du bis zu 2 Hilfspersonen im Sinne des vorstehenden Absatzes einen eigenen Zugang zu deinem Konto einrichten („Assistenz-Zugang“). Du lädst die Person in den Einstellungen deines Kontos mit Namen und E-Mail-Adresse ein; sie legt über einen Link in der Einladungs-E-Mail, der eine Stunde gültig ist, ein eigenes Passwort fest. Öffnet sie die Anwendung nicht innerhalb von 30 Tagen nach der Einladung erstmals mit ihrem Zugang, wird die nicht angenommene Einladung mit Namen und E-Mail-Adresse automatisch gelöscht; sendest du eine noch nicht angenommene Einladung erneut, beginnt die Frist neu. Eine E-Mail-Adresse, zu der bereits ein NetBaseOS-Konto besteht, kann hierfür nicht verwendet werden. Ein Assistenz-Zugang ist kein eigenes Nutzerkonto: Die Assistenz wird nicht unsere Vertragspartnerin, hat keinen eigenen Plan und kein eigenes Profil und arbeitet ausschließlich in deinem Konto und mit dessen Daten. Zugänglich sind ihr die Bereiche Dashboard, Kunden, Interessenten (Leads), Wiedervorlagen, Team und Partner, Onboarding-Journeys, Events, Ressourcen, Relationship Guard, Auswertungen und Support-Anfragen sowie die Benachrichtigungen deines Kontos in der Anwendung mit Ausnahme der Mitteilungen aus dem Affiliate-Programm. Nicht zugänglich sind ihr insbesondere Abonnement und Zahlung, die Einstellungen deines Kontos, das Affiliate-Programm, die Telefon-PIN (Ziffer 4) sowie Funnel-Seiten, Landingpages, Profilseiten und NetBaseChat; Kündigung, Planwechsel und Kontolöschung kann sie nicht vornehmen. Was die Assistenz anlegt – etwa Kunden, Interessenten, Kontakteinträge, Termine und Partner-Notizen –, wird in deinem Konto mit ihrem Namen als Urheber gekennzeichnet.

Für Handlungen über einen Assistenz-Zugang gilt der vorstehende Absatz entsprechend; insbesondere bleibst du unser alleiniger Vertragspartner und bist für das Handeln der Assistenz wie für dein eigenes verantwortlich. Die Assistenz ist nicht Partei dieser AGB; du stellst sicher, dass sie die für die Nutzung geltenden Pflichten – insbesondere nach Ziffer 7 – einhält. Einen Assistenz-Zugang richtest du nur für eine Person ein, die dich in deinem eigenen Geschäft unterstützt, und nur unter einer E-Mail-Adresse, die dieser Person zur eigenen Nutzung zugeordnet ist. Endet ihre Mitarbeit oder entfällt der Grund für den Zugang, entfernst du den Assistenz-Zugang unverzüglich in den Einstellungen deines Kontos. Du kannst einen Assistenz-Zugang jederzeit pausieren oder entfernen; mit dem Entfernen wird der Login der Assistenz gelöscht, sie verliert sofort den Zugriff, und die Kennzeichnung als Urheber entfällt – die von ihr angelegten Daten bleiben in deinem Konto. Endet dein Plan Enterprise, hat ein Assistenz-Zugang ab dem Wirksamwerden des Wechsels keinen Zugriff mehr auf dein Konto; er bleibt gespeichert, bis du ihn entfernst, und wird wieder wirksam, wenn du erneut den Plan Enterprise nutzt. Wird dein Konto gelöscht, werden alle Assistenz-Zugänge mitgelöscht.

Erinnerungen an eine Assistenz. Du kannst je Assistenz einschalten, dass sie die Erinnerungen zur Uhrzeit deiner Wiedervorlagen (unten, Buchstabe (b)) per E-Mail an ihre Adresse und – sofern sie den Telegram-Bot mit ihrem eigenen Telegram-Konto verbunden hat – über Telegram erhält. Beides ist standardmäßig ausgeschaltet und setzt voraus, dass die Assistenz die Einladung angenommen hat. Die Erinnerung enthält dieselben Angaben wie deine eigene (Uhrzeit, Namen und hinterlegter Grund). Die Assistenz kann die Erinnerungs-E-Mails jederzeit selbst abbestellen – über den Abmeldelink in jeder solchen E-Mail oder auf ihrer Seite „Mein Zugang“ –; diese Abbestellung kannst du nicht aufheben. Andere Nachrichten an dich – insbesondere die tägliche Erinnerung, die wöchentliche Zusammenfassung, die Einrichtungs-Hinweise, Vertrags- und Kontomitteilungen und werbliche E-Mails – senden wir nicht an Assistenzen. Einzelheiten zur Verarbeitung der Daten einer Assistenz enthält die Datenschutzerklärung (Abschnitt 27).

Bestätigung der E-Mail-Adresse. Bestätigst du nach der Registrierung deine E-Mail-Adresse nicht innerhalb von sieben Tagen, löschen wir das noch nicht aktivierte Konto vollständig; ein etwa entstandenes unentgeltliches Nutzungsverhältnis endet damit. Nach fünf Tagen senden wir dir die Bestätigungs-E-Mail zuvor einmalig erneut, über die Löschung informieren wir dich abschließend per E-Mail. Eine erneute Registrierung ist jederzeit möglich.

Änderung der Anmelde-Adresse. Die E-Mail-Adresse deines Kontos kannst du jederzeit in den Einstellungen ändern. Die Änderung setzt aus Sicherheitsgründen die Eingabe deines aktuellen Passworts voraus; ist für dein Konto die Zwei-Faktor-Anmeldung eingeschaltet, muss deine laufende Sitzung zusätzlich auf den zweiten Faktor gehoben sein. Wir versenden anschließend einen Bestätigungslink an die bisherige und an die neue Adresse. Wirksam wird die Änderung erst mit der Bestätigung – bis dahin bleibt die bisherige Adresse deine Anmelde- und Zustelladresse. Wegwerf-Adressen sind, wie bei der Registrierung, nicht zulässig.

Nach der Bestätigung aktualisieren wir auch deinen Kundendatensatz bei unserem Zahlungsdienstleister (Ziffer 4), damit Rechnungen, Zahlungsbelege und Hinweise auf fehlgeschlagene Abbuchungen dich weiterhin erreichen. Bereits ausgestellte Rechnungen bleiben unverändert: Ein ausgestellter Beleg wird aus steuerlichen Gründen nicht rückwirkend geändert; die neue Adresse gilt für künftige Rechnungen. Deine für die Rechnung maßgeblichen Angaben – insbesondere Name und Anschrift – ändern sich durch den Wechsel der E-Mail-Adresse nicht; diese kannst du gegebenenfalls gesondert anpassen. Nimmst du am Affiliate-Programm teil, bleiben auch die dort für die Abrechnung hinterlegten Angaben (Name/Firma, Anschrift, Steuerstatus) von einem Wechsel der Anmelde-Adresse unberührt und sind gesondert aktuell zu halten.

Du bist gehalten, die E-Mail-Adresse deines Kontos aktuell zu halten und dafür zu sorgen, dass du unter ihr erreichbar bist. Wir senden Vertrags- und Kontomitteilungen an die zuletzt von dir bestätigte Adresse. Eine Fiktion, nach der solche Mitteilungen unabhängig von ihrem tatsächlichen Zugang als zugegangen gelten, ist damit nicht verbunden; es bleibt bei den gesetzlichen Regeln über den Zugang von Erklärungen.

Im Rahmen der Registrierung bestätigst du diese AGB (einschließlich des Auftragsverarbeitungsvertrags) und die Datenschutzerklärung aktiv. Zur Erfüllung unserer Nachweis- und Rechenschaftspflichten (Art. 5 Abs. 2 DSGVO) wird diese Zustimmung mit Zeitpunkt und Version dokumentiert.

E-Mail-Benachrichtigungen

Wir senden dir Nachrichten an die E-Mail-Adresse deines Kontos. Dabei sind zu unterscheiden:

  • Vertrags- und Kontomitteilungen. Bestätigung der Registrierung, Zurücksetzen des Passworts, die Bestätigung eines von dir beantragten Wechsels deiner Anmelde-Adresse – versendet an die bisherige und an die neue Adresse, damit ein unbefugter Wechsel auffällt –, Bestätigungen zu Bestellung, Zahlung, Rechnung, Kündigung und Vertragsende, Hinweise auf fehlgeschlagene Zahlungen, Antworten auf deine Support-Anfragen, Hinweise auf sicherheitsrelevante Änderungen an deinem Konto – insbesondere wenn die Zwei-Faktor-Anmeldung eingeschaltet, ausgeschaltet oder auf deine Anfrage durch den Support entfernt wird –, Hinweise auf das bevorstehende Ende eines kostenlosen Testzeitraums und die sich daraus ergebenden Änderungen an deinem Konto sowie Vorwarnungen vor dem Ablauf von Löschfristen (Ziffern 4 und 12). Sie gehören zur Durchführung des Nutzungsvertrags bzw. sind gesetzlich veranlasst und lassen sich nicht abbestellen, solange dein Konto besteht; eine Ausnahme gibt es innerhalb dieser Gruppe nicht. Die Mitteilungen aus dem Affiliate-Programm zählen nicht hierher: Sie beruhen auf einem eigenen Vertrag, haben einen eigenen Abmeldeweg und einen anderen Empfängerkreis und sind deshalb unten gesondert beschrieben. Die Sicherheitshinweise dienen dazu, dich auf eine Änderung an deinem Zugang aufmerksam zu machen, damit du eingreifen kannst, falls sie nicht von dir stammt; sie enthalten keine Werbung.
  • Wiederkehrende Servicemails zu deinem eigenen Konto. In allen Plänen – auch im Free-Plan – erhältst du (a) eine wöchentliche Zusammenfassung deiner eigenen Kennzahlen aus NetBaseOS (z. B. fällige Follow-ups, offene Leads, bevorstehende Termine). Zusätzlich kannst du (b) eine tägliche Erinnerung an fällige Termine einschalten, die du dir selbst gesetzt hast – Wiedervorlagen zu deinen Interessenten und Kunden ebenso wie Erinnerungen, die du dir zu einem Partner deines Netzwerks notiert hast: Sie ist standardmäßig ausgeschaltet und wird nur versendet, wenn du sie in den Einstellungen deines Kontos ausdrücklich einschaltest. Ist sie eingeschaltet, senden wir sie nur an Tagen, an denen tatsächlich ein solcher Termin ansteht, und nur, wenn du dieselbe Information nicht bereits über einen verbundenen Telegram-Bot erhältst; an einen Termin, der länger als 30 Tage zurückliegt, erinnern wir nicht mehr – das gilt für alle diese Termine gleichermaßen, und in deinem Konto bleibt der Termin unverändert stehen. Sie nennt dir bis zu fünf der betroffenen Namen – aus deiner eigenen Kontakt- und Kundenverwaltung sowie die Namen der Partner, zu denen du dir eine Erinnerung gesetzt hast – nebst dem von dir hinterlegten Grund; bei einer Partner-Erinnerung ist das der Titel, den du ihr selbst gegeben hast. Weitere Angaben zu diesen Personen – etwa Anschrift, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse – enthält die Nachricht nicht. Hast du einer Wiedervorlage zu einem Interessenten oder Kunden eine Uhrzeit gegeben, erinnern wir dich zusätzlich zu dem von dir gewählten Zeitpunkt – zur Uhrzeit des Termins oder bis zu einer Woche vorher (voreingestellt: 30 Minuten vorher; änderbar in den Einstellungen und je Termin). Diese Erinnerung erscheint immer als Benachrichtigung in der Anwendung und bei verbundenem Telegram-Bot auch dort; per E-Mail erhältst du sie nur, wenn du die Erinnerung (b) eingeschaltet hast, dann auch neben Telegram. Sie gehört zu (b) – derselbe Schalter, derselbe Abmeldelink. Je Termin erinnern wir höchstens einmal; verschiebst du ihn so, dass der neue Erinnerungszeitpunkt noch in der Zukunft liegt, erinnern wir zum neuen Zeitpunkt. Liegt der Erinnerungszeitpunkt beim Eintragen schon mehr als zwei Stunden zurück oder ist er – etwa nach einer technischen Störung – um mehr als drei Stunden überschritten, wird die Erinnerung nicht nachgeholt. Sie nennt Uhrzeit, Namen und den hinterlegten Grund (gekürzt) der zu diesem Zeitpunkt anstehenden Wiedervorlagen, ohne Begrenzung auf fünf Namen, aber ebenfalls ohne weitere Angaben zu diesen Personen. Hast du für eine Assistenz Erinnerungen eingeschaltet, erhält sie diese Erinnerung zur Uhrzeit zusätzlich (Absatz „Erinnerungen an eine Assistenz“ oben); an deinem eigenen Schalter und Abmeldelink ändert das nichts. Hinzu kommen (c) Einrichtungs-Hinweise: höchstens vier E-Mails in den ersten Wochen nach deiner Registrierung. Drei davon erklären dir, wie du die von dir eingerichteten Funktionen nutzt (deine öffentliche Profilseite, das Anlegen deines ersten Kontakts und das Setzen einer Wiedervorlage); hinzu kommt eine einmalige Erinnerung für den Fall, dass du den Einrichtungs-Assistenten begonnen, aber nicht abgeschlossen hast. Jede dieser Nachrichten senden wir höchstens einmal und nur, solange der jeweilige Schritt bei dir noch offen ist; die Reihe endet spätestens 21 Tage nach deiner Registrierung von selbst. Auch die Erinnerung an den Einrichtungs-Assistenten gehört zu den Einrichtungs-Hinweisen und wird von deren Abmeldelink und deren Schalter in den Einstellungen mit erfasst. Keine dieser Nachrichten enthält Werbung für kostenpflichtige Angebote. Du kannst sie jederzeit über den Abmeldelink in der jeweiligen E-Mail abbestellen – und zwar getrennt voneinander, damit dir die Abbestellung der wöchentlichen Übersicht weder die Erinnerung an deine eigenen Termine noch die Einrichtungs-Hinweise nimmt; welche Nachrichten eine Abmeldung erfasst, steht auf der Bestätigungsseite des jeweiligen Abmeldelinks. Alle drei Arten (a), (b) und (c) kannst du zusätzlich jederzeit einzeln in den Einstellungen deines Kontos ein- und ausschalten; die tägliche Erinnerung (b) schaltest du dort überhaupt erst ein. Auf die übrige Nutzung von NetBaseOS hat all das keinen Einfluss. Rechtsgrundlagen: Die tägliche Erinnerung (b) ist Bestandteil der von dir bestellten Leistung – du setzt den Termin selbst und schaltest die Erinnerung selbst ein (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Die wöchentliche Zusammenfassung (a) und die Einrichtungs-Hinweise (c) senden wir dagegen nicht, weil wir dazu verpflichtet wären, sondern auf Grundlage unseres berechtigten Interesses daran, dass ein eingerichtetes Werkzeug auch benutzt werden kann (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Dem steht dein Interesse gegenüber, keine ungefragte Post zu erhalten; beides ist deshalb eng begrenzt – höchstens vier Einrichtungs-Hinweise, die nach 21 Tagen von selbst enden, und höchstens eine Zusammenfassung je Woche, ohne Werbung, allein aus Daten deines eigenen Kontos und ohne Weitergabe an Dritte. Gegen (a) und (c) steht dir jederzeit das Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO zu; darauf weisen wir dich in jeder dieser Nachrichten gesondert hin, und der Abmeldelink wie der Schalter in den Einstellungen genügen zu seiner Ausübung. Einzelheiten in der Datenschutzerklärung (Abschnitt 24).
  • Werbliche E-Mails. E-Mails, die dich zur Buchung oder Weiternutzung kostenpflichtiger Funktionen bewegen sollen, dich nach längerer Abwesenheit zurückgewinnen sollen oder Angebote, Neuerungen und Aktionen bewerben, senden wir dir nur, wenn du uns hierfür zuvor eine gesonderte Einwilligung erteilt hast (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG). Diese Einwilligung ist freiwillig und weder Voraussetzung für die Registrierung noch für die Nutzung des Dienstes; sie wird getrennt von der Zustimmung zu diesen AGB und zur Datenschutzerklärung erteilt und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden – über den Abmeldelink in jeder solchen E-Mail oder in den Einstellungen deines Kontos. Auch der Abmeldelink der wöchentlichen Übersicht erfasst diesen Widerruf mit: Wir behandeln ihn zugleich als Widerruf einer erteilten Einwilligung in werbliche E-Mails und protokollieren ihn.
  • Mitteilungen aus dem Affiliate-Programm. Nimmst du am Affiliate-Programm teil, unterrichten wir dich über die Vorgänge, die dein dort entstehendes Guthaben betreffen: die Registrierung einer Person über deinen Empfehlungslink, die Gutschrift einer Provision (auch aus der zweiten Ebene), deren anteilige Kürzung, Stornierung oder Wiederherstellung, die Auszahlung sowie das Erreichen, die Anpassung oder die Vorwarnung vor einer bevorstehenden Anpassung deiner Provisionsstufe. Sie beruhen auf dem gesonderten Affiliate-Teilnahmevertrag (Teilnahmebedingungen) und nicht auf diesem Nutzungsvertrag. Sie enthalten keine Werbung: Sie nennen dir den Stand deines Guthabens und die Regel, nach der er sich errechnet – auch dort, wo diese Regel an dein eigenes Abonnement anknüpft –, nennen aber keine Preise und fordern dich nicht zur Buchung oder Fortsetzung eines kostenpflichtigen Plans auf. Den Versand per E-Mail kannst du – getrennt für Empfehlungs- und für Provisionsmeldungen – jederzeit in deinem Affiliate-Bereich abschalten; die Mitteilungen zu deiner Provisionsstufe zählen dabei zu den Provisionsmeldungen. Die entsprechende Anzeige in der Anwendung bleibt in jedem Fall bestehen, damit dir keine Information über entstandenes oder entfallenes Guthaben verloren geht. Endet deine Teilnahme am Programm, enden auch diese Mitteilungen.

Nachrichten des Telegram-Bots richten sich nach Ziffer 6; Einzelheiten zur Verarbeitung deiner Daten und zum Nachweis einer erteilten oder widerrufenen Einwilligung findest du in der Datenschutzerklärung (Abschnitt 24).

4. Abonnements und Preise

NetBaseOS wird in vier Varianten angeboten:

  • Free: Dauerhaft kostenlos mit eingeschränktem Funktionsumfang (u.a. max. 10 Leads, max. 3 Partner, max. 5 Kunden, 10 Ressourcen, 1 Journey-Vorlage, 10 KI-Anfragen pro Tag, kein Telegram-Auto-Versand, keine Funnel-Seite, keine Landingpage und keine Präsentation). Das auf der öffentlichen Profilseite einbindbare Kontaktformular bleibt ebenfalls den kostenpflichtigen Plänen vorbehalten. Eine öffentliche Profilseite (digitale Visitenkarte) ist in allen Varianten – auch Free – enthalten; das gilt ebenso für die von NetBaseOS mitgelieferten Gestaltungen und für die Übernahme einer im eigenen Netzwerk freigegebenen Gestaltung (Ziffer 7).
  • Premium: 19,95 € pro Monat bzw. 199,50 € pro Jahr – voller Funktionsumfang inkl. unbegrenzt vielen Leads, Kunden und direkten Partnern, unbegrenzten Journey-Vorlagen, Telegram-Automatisierung, einem Funnel, einer öffentlichen Profilseite mit Lead-Capture-Formular, bis zu 5 Landingpages (netbaseos.de/l/…), bis zu 3 Präsentationen, unbegrenzten Ressourcen und Vorlagen sowie 100 KI-Anfragen pro Tag.
  • Team: 34,95 € pro Monat bzw. 349,50 € pro Jahr – alle Premium-Funktionen für dich und zusätzlich für 2 direkte Partner, bis zu 2 Funnels, bis zu 2 öffentliche Profilseiten, bis zu 5 Präsentationen, Team-Dashboard und -Analytics, den Umfrage-Modus der Funnel-Seite (selbst formulierte Fragen vor dem Kontaktformular), Funnel-Vorlagen im Team (eigene Funnel-Seiten für die direkten Partner freigeben und freigegebene Vorlagen übernehmen, Ziffer 7), die Freigabe der Gestaltung einer eigenen Profilseite an die direkten Partner (Ziffer 7) sowie 300 KI-Anfragen pro Tag.
  • Enterprise: 59 € pro Monat bzw. 590 € pro Jahr – Premium-Features für dich und bis zu 5 direkte Partner, bis zu 7 Funnels, bis zu 5 öffentliche Profilseiten, bis zu 10 Präsentationen, erweitertes Team-Dashboard, geteilte Journey-Bibliothek, unbegrenzte KI-Anfragen, eigene Domains, bis zu 2 Assistenz-Zugänge (Ziffer 3), A/B-Tests einer Funnel-Seite (mehrere Fassungen unter derselben Adresse, zufällige Auswahl je Seitenaufruf) sowie die Freigabe von Funnel-Vorlagen und der Gestaltung eigener Profilseiten an die gesamte Downline statt nur an die direkten Partner (Ziffer 7). Hinzu kommt telefonischer Support: Für Enterprise-Kunden hält der Anbieter unter der im Impressum genannten Rufnummer eine telefonische Erreichbarkeit montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr vor; ausgenommen sind gesetzliche Feiertage am Sitz des Anbieters (Nordrhein-Westfalen) sowie der 24. und der 31. Dezember. Anfragen von Enterprise-Kunden werden vorrangig bearbeitet, das heißt in der Bearbeitungsreihenfolge vor Anfragen aus den übrigen Plänen eingeordnet. Zugesagt ist damit die Erreichbarkeit in diesem Zeitfenster – nicht, dass jeder einzelne Anruf sofort entgegengenommen wird (etwa während eines anderen Gesprächs), und auch keine bestimmte Reaktions-, Antwort- oder Rückrufzeit und kein bestimmtes Ergebnis der Anfrage. Vorübergehende Unterbrechungen der telefonischen Erreichbarkeit – etwa wegen Krankheit, Urlaub oder einer technischen Störung – sind möglich; der Weg über „Meine Anfragen“ steht dir in diesem Fall unverändert offen. Deine gesetzlichen Rechte bleiben unberührt. Für den Anruf fallen ausschließlich die Kosten deines eigenen Telefonanschlusses nach dem Tarif deines Anbieters an; die angegebene Rufnummer ist keine Sonderrufnummer mit erhöhtem Entgelt, und ein gesondertes Entgelt für den telefonischen Support erheben wir nicht (§ 312a Abs. 5 BGB). Endet dein Enterprise-Plan, entfällt der telefonische Support mit Wirksamwerden des Wechsels. Zur Identifikation am Telefon wird dir im Bereich „Meine Anfragen“ eine persönliche sechsstellige Telefon-PIN angezeigt. Sie ordnet einen Anruf deinem Konto zu; ob der telefonische Support zusteht, richtet sich allein nach dem jeweils aktuellen Plan dieses Kontos. Sie ist kein Passwort: Sie eröffnet keinen Zugang zu deinem Konto und berechtigt für sich genommen nicht zu Änderungen an Konto oder Vertrag – solche nehmen wir ausschließlich über die angemeldete Anwendung oder über die in deinem Konto hinterlegte E-Mail-Adresse vor. Bitte gib die PIN nicht an Dritte weiter; ausgenommen sind Personen, die dein Konto nach Ziffer 3 als Hilfspersonen mitnutzen. Einer Person mit Assistenz-Zugang (Ziffer 3) wird die PIN in der Anwendung nicht angezeigt; ob du sie ihr nennst, entscheidest du. Ruft eine solche Person unter Nennung der PIN an, erhält sie Auskunft und Hilfe zu deinem Konto wie du selbst; für ihr Handeln gilt Ziffer 3. Auch ihr Anruf berechtigt nicht zu Änderungen an Konto oder Vertrag – etwa einer Kündigung oder einem Planwechsel –, diese laufen weiterhin ausschließlich über die vorgenannten Wege. Ist die PIN einer Person bekannt geworden, die sie nicht kennen soll – auch einer Hilfsperson, deren Mitarbeit geendet hat –, oder besteht ein solcher Verdacht, kannst du dir im Bereich „Meine Anfragen“ jederzeit selbst eine neue PIN vergeben; die bisherige wird damit sofort ungültig. Auf deine Mitteilung hin übernehmen wir das auch für dich. Aus demselben Grund und bei Anhaltspunkten für eine missbräuchliche Verwendung dürfen auch wir eine PIN ungültig machen und neu vergeben; der telefonische Support bleibt dir dadurch erhalten. Nennt ein Anrufer eine PIN und ist für uns erkennbar, dass er weder du selbst noch eine für dich tätige Hilfsperson ist, erteilen wir keine Auskunft. Bei Bedarf an mehr als 5 Partnern ist ein individuelles Angebot erhältlich.

Zusatz „NetBaseChat“: Ab dem Plan Team lässt sich das Modul NetBaseChat gegen einen Aufpreis von 9,95 € pro Monat bzw. 99,50 € pro Jahr hinzubuchen. Es wird kein eigenes Abonnement, sondern eine zusätzliche Position in deinem bestehenden Abonnement – mit demselben Abrechnungszeitraum und derselben Rechnung; beim Hinzubuchen innerhalb eines laufenden Zeitraums wird anteilig abgerechnet. Du kannst den Zusatz jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums beenden; eine Erstattung für den bereits bezahlten Zeitraum erfolgt nicht. Mit dem Ende des Zusatzes werden die von dir verbundenen Kanäle unverzüglich getrennt – ab diesem Zeitpunkt gehen keine Nachrichten mehr ein –, und die über NetBaseChat gespeicherten Gespräche, Nachrichten und Kontakte werden nach sieben Tagen endgültig gelöscht. Buchst du den Zusatz innerhalb dieser sieben Tage erneut, entfällt die Löschung. Wechselst du in einen Plan unterhalb von Team, endet der Zusatz automatisch mit denselben Folgen. Nachweise über erteilte oder widerrufene Einwilligungen bleiben davon unberührt (Ziffer 7, § 7a UWG).

Die genannten Obergrenzen für Funnels, öffentliche Profilseiten, Landingpages und Präsentationen beziehen sich auf die Anzahl der insgesamt angelegten Seiten – unabhängig davon, ob sie gerade veröffentlicht sind. Landingpages sind in jedem kostenpflichtigen Plan – Premium, Team und Enterprise – mit bis zu 5 je Konto enthalten; im Free-Plan sind sie nicht enthalten. Präsentationen sind Landingpages in einer anderen Darstellung (Ziffer 2), werden aber gesondert gezählt: Premium bis zu 3, Team bis zu 5 und Enterprise bis zu 10 je Konto; im Free-Plan sind sie nicht enthalten – eine Präsentation belegt also keine Landingpage und umgekehrt. Wechselst du in einen Plan mit einer niedrigeren Obergrenze, werden die darüber hinausgehenden zusätzlichen Profilseiten mit Wirksamwerden des Wechsels offline genommen; ihre Inhalte bleiben gespeichert und sind nach einem erneuten Upgrade wieder erreichbar – dies gilt vorbehaltlich der weiter unten geregelten Aufbewahrungsfrist von zwölf Monaten für offline genommene Seiten. Deine erste (Standard-)Profilseite wird durch einen Planwechsel nie abgeschaltet – sie ist in jedem Plan, auch in Free, enthalten; das auf ihr einbindbare Kontaktformular bleibt allerdings den kostenpflichtigen Plänen vorbehalten. Ein Funnel, der im neuen Plan nicht mehr enthalten ist, wird zunächst deaktiviert und, wenn du nicht innerhalb von sieben Tagen wieder in einen Plan mit Funnel wechselst, endgültig gelöscht; wir weisen dich auf diese Frist vorher gesondert hin. Bereits erfasste Leads bleiben dabei erhalten. Landingpages und Präsentationen werden bei einem Wechsel in einen Plan, der sie nicht enthält, nicht sofort gelöscht, sondern zunächst offline genommen; ihre Inhalte bleiben gespeichert und sind nach einem erneuten Upgrade wieder erreichbar. Wechselst du zwischen zwei kostenpflichtigen Plänen und liegt die Zahl deiner Landingpages oder Präsentationen über der Obergrenze des neuen Plans, werden die vorhandenen Seiten nicht abgeschaltet; du kannst dann jedoch keine weiteren anlegen, solange die Obergrenze überschritten ist. Offline genommene Seiten bewahren wir allerdings nicht unbegrenzt auf: Bleibt dein Konto im kostenlosen Plan, werden offline genommene Landingpages, Präsentationen und zusätzliche Profilseiten zwölf Monate nach ihrer Abschaltung mit allen dort hinterlegten Texten und Bildern endgültig gelöscht. Auf die bevorstehende Löschung weisen wir dich 14 Tage vorher gesondert per E-Mail und per Benachrichtigung in der Anwendung hin. Wechselst du vor Ablauf der zwölf Monate wieder in einen kostenpflichtigen Plan, entfällt diese Löschfrist; die Seiten bleiben dann gespeichert, jedoch weiterhin offline, bis du sie – im Rahmen der in deinem Plan enthaltenen Anzahl – selbst wieder online stellst. Deine erste (Standard-)Profilseite ist von dieser Frist zu keinem Zeitpunkt betroffen; bereits erfasste Leads und Kontakte bleiben von der Löschung ebenfalls unberührt. Eine im Enterprise-Plan eingerichtete eigene Domain wird mit Wirksamwerden des Wechsels von der betreffenden Seite getrennt und ist danach nicht mehr mit NetBaseOS verknüpft; nach einem erneuten Upgrade kann sie neu eingerichtet werden. Seiten, die aufgrund eines Planwechsels offline genommen wurden, stellst du nach einem erneuten Upgrade selbst wieder online; sie gehen nicht automatisch erneut in Betrieb. Der Umfrage-Modus setzt mindestens den Team-Plan voraus: Wechselst du in einen niedrigeren Plan, bleibt die betroffene Funnel-Seite – sofern der neue Plan einen Funnel enthält – erreichbar, wird aber wieder als einteilige Seite ohne vorgeschaltete Fragen ausgeliefert; es werden dann keine Antworten mehr erhoben. Deine gespeicherten Fragen bleiben erhalten und sind nach einem erneuten Upgrade wieder aktiv.

Maßgeblich für ein bereits laufendes Abonnement sind der Leistungsumfang und der Preis, die bei dessen Abschluss an dieser Stelle beschrieben waren. Spätere Änderungen dieser Leistungsbeschreibung oder der Preise gelten für danach abgeschlossene Abonnements. Der bei Vertragsschluss vereinbarte Preis gilt auch für die automatischen Verlängerungen deines Abonnements; eine Erhöhung des Preises für ein laufendes Abonnement nehmen wir nicht einseitig vor.

Alle genannten Preise sind Endpreise. Als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und daher nicht ausgewiesen. Ein Vorsteuerabzug ist für gewerbliche Kunden aus diesem Grund nicht möglich. Premium, Team und Enterprise sind wahlweise mit monatlicher oder jährlicher Abrechnung buchbar. Bei jährlicher Abrechnung entspricht der Jahrespreis dem Zehnfachen des jeweiligen Monatspreises (Premium 199,50 €, Team 349,50 €, Enterprise 590 €); gegenüber zwölf Monatszahlungen entfallen damit zwei Monatsbeiträge. Es besteht keine Mindestvertragslaufzeit. Das Abonnement verlängert sich automatisch um den jeweils gewählten Abrechnungszeitraum (Monat bzw. Jahr) und kann jederzeit – ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist – zum Ende des jeweils laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Für die Kündigung stehen dir mehrere gleichwertige Wege offen: in den Einstellungen deines Kontos, über das Stripe-Kundenportal oder – auch ohne Anmeldung – über die Kündigungsschaltfläche unter netbaseos.de/kuendigen (§ 312k BGB). Den Eingang deiner Kündigung bestätigen wir dir in Textform. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Neu registrierten Nutzern wird Premium für einen begrenzten Zeitraum kostenlos zur Verfügung gestellt (7 Tage, bei Registrierung über eine Einladung oder einen Empfehlungs-/Affiliate-Link 14 Tage). Bei einem persönlichen Einladungslink kann die einladende Person den Testzeitraum vorab abwählen; das Konto startet dann ohne Testzeitraum im Free-Plan. Ob ein Testzeitraum enthalten ist, wird auf der Einladungsseite vor der Registrierung angezeigt. Für diesen kostenlosen Testzeitraum sind keine Zahlungsdaten erforderlich. Er endet automatisch mit Ablauf der Frist; eine Umwandlung in ein kostenpflichtiges Abonnement oder eine Abbuchung erfolgt nicht. Nach Ablauf wird das Konto automatisch auf den dauerhaft kostenlosen Free-Plan zurückgestuft, sofern nicht zuvor ein kostenpflichtiger Plan gebucht wurde. Hast du dich über einen Empfehlungs-/Affiliate-Link registriert, kann die dich werbende Person deinen Testzeitraum innerhalb deiner ersten 14 Tage einmalig um weitere sieben Tage verlängern; die Kosten trägt der Anbieter, für dich entstehen dadurch weder ein Entgelt noch ein Abonnement (Einzelheiten in den Affiliate-Teilnahmebedingungen). Ein Anspruch auf einen kostenlosen Testzeitraum oder auf dessen Verlängerung besteht nicht.

Ein Wechsel in einen höherwertigen Plan oder von monatlicher auf jährliche Abrechnung (Upgrade) wird sofort wirksam. Die anteilige Differenz für den verbleibenden Abrechnungszeitraum wird dabei – nach gesonderter Bestätigung des konkret anfallenden Betrags – unmittelbar berechnet; das Restguthaben des bisherigen Plans wird angerechnet. Ein Wechsel in einen niedrigeren Plan (Downgrade) wird zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam.

Ein Wechsel von jährlicher auf monatliche Abrechnung ist kein Upgrade: Es entsteht keine Nachzahlung, sondern ein Guthaben aus dem noch nicht verbrauchten Teil des Jahresbeitrags. Ein solcher Wechsel wird deshalb nicht in der App, sondern über das Stripe-Kundenportal vorgenommen; dort werden dir vor der Bestätigung der Zeitpunkt der Wirksamkeit und die Verrechnung des bereits gezahlten Betrags angezeigt. Ein sich daraus ergebendes Guthaben wird mit deinen künftigen Rechnungen verrechnet; endet dein Abonnement, bevor das Guthaben verbraucht ist, erstatten wir dir den verbleibenden Betrag auf Anforderung. Ein Verfall bereits gezahlter Beträge findet nicht statt.

Die Zahlung erfolgt über Stripe. Es gelten die Nutzungsbedingungen von Stripe. Akzeptierte Zahlungsmittel: Kreditkarte, SEPA-Lastschrift und weitere von Stripe unterstützte Methoden.

Vertragsschluss, Vertragssprache und Vertragstext: Die Darstellung der Pläne auf dieser Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung. Deine Bestellung gibst du ab, indem du den Bestellvorgang bei unserem Zahlungsdienstleister Stripe kostenpflichtig abschließt; der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Zahlung und der Freischaltung des gebuchten Plans zustande. Bis zum Absenden der Bestellung kannst du deine Eingaben prüfen, mit den üblichen Funktionen deines Browsers korrigieren oder den Vorgang abbrechen. Für den Vertragsschluss steht die deutsche Sprache zur Verfügung; maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser AGB und der Widerrufsbelehrung. Den Vertragstext speichern wir nicht in einer für dich abrufbaren Form. Unmittelbar nach Vertragsschluss senden wir dir jedoch eine Vertragsbestätigung per E-Mail, die alle Vertragsinformationen und – sofern du Verbraucher bist – die Widerrufsbelehrung samt Muster-Widerrufsformular enthält (§ 312f Abs. 2 BGB). Diese AGB kannst du jederzeit auf dieser Seite aufrufen, speichern und ausdrucken.

5. Widerrufsrecht

Für Verbraucher gilt das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB. Die vollständige Widerrufsbelehrung ist unter netbaseos.de/cancellation abrufbar.

Bei den kostenpflichtigen Plänen (Premium, Team und Enterprise) handelt es sich um digitale Dienstleistungen, die nach deiner ausdrücklichen Zustimmung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist bereitgestellt werden. Das Widerrufsrecht erlischt dadurch nicht. Verlangst du den sofortigen Beginn der Leistung, hast du im Falle eines Widerrufs jedoch anteiligen Wertersatz für die bis zum Widerruf bereits erbrachte Leistung zu zahlen (§ 357 Abs. 8 BGB).

Nach Vertragsschluss erhältst du die Widerrufsbelehrung im Wortlaut des gesetzlichen Musters, das Muster-Widerrufsformular sowie die Bestätigung deines ausdrücklichen Verlangens nach sofortigem Leistungsbeginn zusammen mit der Vertragsbestätigung per E-Mail und damit in Textform.

Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, die den Vertrag in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abschließen, steht kein Widerrufsrecht zu.

6. Telegram Bot

NetBaseOS bietet einen optionalen Telegram Bot an. Die Verknüpfung des Telegram-Accounts ist freiwillig. Durch die Verknüpfung stimmst du zu, dass:

  • Deine Telegram Chat-ID in unserer Datenbank gespeichert wird
  • Journey-Nachrichten automatisch über Telegram zugestellt werden können
  • Automatische Zusammenfassungen (Daily Summary), Motivationsimpulse (Mindset-Impulse), Wochenberichte und Geburtstags-Erinnerungen für deine Partner und Kunden gesendet werden können
  • Nachrichten die du dem Bot schreibst an deinen Sponsor weitergeleitet werden

Die automatische Zustellung von Journey-Schritten sowie weitere Bot-Benachrichtigungen sind ausschließlich für Nutzer eines kostenpflichtigen Plans (Premium, Team oder Enterprise) verfügbar. Die einzelnen Benachrichtigungstypen können in den Telegram-Einstellungen individuell aktiviert oder deaktiviert werden. Die Verknüpfung kann jederzeit in den Einstellungen aufgehoben werden.

7. Nutzerpflichten

Du verpflichtest dich:

  • Die Plattform nicht für rechtswidrige Zwecke zu nutzen
  • Personenbezogene Daten Dritter nur einzutragen, wenn du dafür als datenschutzrechtlich Verantwortlicher (Art. 4 Nr. 7 DSGVO) eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO hast – etwa deren Einwilligung oder ein berechtigtes Interesse, das ihre Interessen überwiegt – und die betroffenen Personen nach Art. 13 bzw. Art. 14 DSGVO zu informieren
  • Die Plattform nicht zu manipulieren, zu beschädigen oder zu reverse-engineeren
  • Geltende Datenschutzgesetze (insb. DSGVO) bei der Nutzung einzuhalten
  • Keine automatisierten Zugriffe ohne Genehmigung durchzuführen
  • Den Telegram Bot nicht für Spam oder unerwünschte Nachrichten zu nutzen

Namensliste („Kontakt-Spiel“)

Trägst du in die Namensliste Namen von Personen aus deinem Umfeld ein, bist du für diese Daten datenschutzrechtlich Verantwortlicher; NetBaseOS verarbeitet sie allein in deinem Auftrag (siehe AVV, Ziffer 15, und Datenschutzerklärung, Abschnitt 25). Du verpflichtest dich insbesondere:

  • in das Namensfeld nur den Namen bzw. eine schlichte Bezeichnung der Person einzutragen und keine weitergehenden Angaben – insbesondere keine Kontaktdaten, keine Einschätzungen und keine Angaben, die besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO oder Daten nach Art. 10 DSGVO offenbaren
  • die genannten Personen nach Art. 14 DSGVO zu informieren – innerhalb der Fristen des Art. 14 Abs. 3 DSGVO, also grundsätzlich binnen eines Monats (lit. a) und spätestens bei der ersten Ansprache (lit. b). Ob dir im Einzelfall eine Ausnahme nach Art. 14 Abs. 5 DSGVO zur Seite steht, hast du selbst zu beurteilen. NetBaseOS hat zu diesen Personen keine Kontaktdaten und kann sie nicht für dich informieren
  • Namen, die du nicht mehr benötigst, selbst zu löschen (Speicherbegrenzung, Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO); eine automatische Löschung durch NetBaseOS findet nicht statt
  • bei der späteren Ansprache dieser Personen die Grenzen des Wettbewerbsrechts einzuhalten, insbesondere § 7 UWG für Werbung per Telefon, E-Mail oder Messenger-Nachricht

Öffentliche Profile, Funnel-, Landingpages und Präsentationen (Impressums- und Rechtspflichten)

Betreibst du über NetBaseOS ein öffentliches Profil (digitale Visitenkarte), eine Funnel-/Lead-Capture-Seite oder eine Landingpage – auch in der Darstellung als Präsentation (Ziffer 2) – (abrufbar unter netbaseos.de/p/…, netbaseos.de/f/… bzw. netbaseos.de/l/…), bist du für die dort veröffentlichten Inhalte als eigenständiger Diensteanbieter im Sinne des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) selbst verantwortlich. Betreibst du mehrere solcher Seiten – etwa mehrere öffentliche Profilseiten unter eigenen Adressen –, gelten die nachstehenden Pflichten für jede einzelne von ihnen. Dein Impressum führst du dabei nur einmal an deinem Konto; es gilt für alle deine öffentlichen Seiten und wird auf jeder von ihnen verlinkt, sobald du es vollständig hinterlegt hast. Fehlt es oder ist es unvollständig, erscheint auf deinen Seiten kein Impressum-Link; das Impressum von NetBaseOS tritt an diese Stelle nicht, denn es weist uns als Anbieter der Plattform aus und nicht dich als Anbieter deiner Seite. Die Pflicht nach § 5 DDG trifft in diesem Fall unverändert dich. Trittst du auf einer Seite unter einem abweichenden Anzeigenamen auf – etwa einem Künstler- oder Benutzernamen –, ändert das an dieser Pflicht nichts: Das Impressum muss weiterhin deinen bürgerlichen Namen und deine ladungsfähige Anschrift nennen. Du bist insbesondere verpflichtet:

  • ein vollständiges, korrektes und rechtskonformes Impressum nach § 5 DDG bereitzustellen (soweit du impressumspflichtig bist) und dieses aktuell zu halten. NetBaseOS stellt hierfür ein Impressum-Feld und eine eigene Impressum-Unterseite technisch bereit
  • alle für deine Seite geltenden gesetzlichen Vorgaben einzuhalten – insbesondere Datenschutzrecht (DSGVO), Wettbewerbs- und Kennzeichnungsrecht sowie etwaige berufs- oder branchenrechtliche Informationspflichten
  • für die über ein Lead-Capture-Formular erhobenen personenbezogenen Daten (Lead- und Kontaktdaten) als datenschutzrechtlich Verantwortlicher (Art. 4 Nr. 7 DSGVO) über eine gültige Rechtsgrundlage bzw. Einwilligung zu verfügen und die Betroffenen ordnungsgemäß zu informieren
  • die von dir frei konfigurierbaren Funnel- und Landingpage-Texte – insbesondere den Zweck-Hinweis unter dem Absende-Button, ein etwaiges Promo-Banner sowie die Beschriftung des Absende-Buttons – wahrheitsgemäß, zweckkonform und nicht irreführend zu gestalten (§ 5 UWG) und die personenbezogenen Daten ausschließlich zu den auf der Seite angegebenen Zwecken zu erheben und zu verarbeiten (Grundsatz der Zweckbindung, Art. 5 Abs. 1 lit. b DSGVO)
  • bei Fragen, die du deinen Besuchern vor dem Kontaktformular stellst (Umfrage-Modus der Funnel-Seite): Fragen, Antwortoptionen, die optionalen Erläuterungstexte unter den Antwortmöglichkeiten und Freitextfelder formulierst du selbst und bist für ihren Inhalt allein verantwortlich. Du fragst dabei nur ab, was für den angegebenen Zweck erforderlich ist (Datenminimierung, Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO), und weist auf die Freiwilligkeit der Beantwortung hin. Du verpflichtest dich, keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 Abs. 1 DSGVO abzufragen – insbesondere keine Angaben zu Gesundheit, körperlicher oder seelischer Verfassung, Hautbild, körperlichen Beschwerden (etwa Hautprobleme, gereizte Augen, Allergien, Schlaf-, Verdauungs- oder Erschöpfungsbeschwerden), Gewicht, Krankheiten, Medikamenten, Schwangerschaft, rassischer oder ethnischer Herkunft, politischen Meinungen, religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, genetischen oder biometrischen Daten, zum Sexualleben oder zur sexuellen Orientierung – sowie keine Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten (Art. 10 DSGVO). Möchtest du solche Daten dennoch erheben, musst du hierfür zuvor selbst und nachweisbar die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person einholen (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO) und die erforderlichen zusätzlichen Informationen selbst bereitstellen; NetBaseOS stellt hierfür keine technische Funktion bereit und ist für eine solche Erhebung nicht dein Auftragsverarbeiter (siehe AVV, Ziffer 13). Nutzt du eine Umfrage für Bewerbungen, beachtest du zusätzlich die dafür geltenden Grenzen zulässiger Fragen (u. a. §§ 1, 7 AGG, § 26 BDSG) und stellst klar, welche Art von Tätigkeit du anbietest – eine selbständige Vertriebstätigkeit darf nicht als Anstellungsverhältnis oder als Zusage eines festen Einkommens dargestellt werden (§§ 5, 5a UWG). Mitgelieferte Fragen-Vorlagen sind unverbindliche Muster ohne rechtliche Prüfung deines Einzelfalls; du prüfst und passt sie vor der Veröffentlichung eigenverantwortlich an
  • in allen von dir eingestellten Inhalten – insbesondere in Überschriften, Texten, Zahlen-/Statistik-Angaben, Leistungslisten, Kundenstimmen, Videos und FAQ-Einträgen – keine irreführenden Angaben zu machen. Unzulässig sind namentlich unhaltbare oder unbelegte Einkommens-, Verdienst-, Karriere- oder Erfolgsversprechen sowie Angaben, die untypische Einzelergebnisse als erreichbaren Regelfall darstellen (§§ 5, 5a UWG). Zahlenangaben (etwa Partner-, Umsatz-, Provisions- oder Bonusangaben) musst du belegen können und mit der erforderlichen Bezugsangabe versehen; Angaben zu Vergütungsplänen Dritter müssen deren offiziellen Bedingungen entsprechen
  • die von dir selbst gewählten Angaben für die Link-Vorschau deiner öffentlichen Seiten – Titel und Text, die beim Teilen in Messengern und sozialen Netzwerken als Vorschaukarte sowie im Browser-Tab und in Suchergebnissen erscheinen – wahrheitsgemäß und nicht irreführend zu gestalten (§ 5 UWG). Sie müssen zum tatsächlichen Inhalt der verlinkten Seite passen und dürfen nichts anderes ankündigen, als die Seite bietet; die übrigen Vorgaben dieser Ziffer – insbesondere zu Verdienst-, Erfolgs-, Zahlen- und gesundheitsbezogenen Angaben – gelten für sie ebenso. Die Vorschau darf zudem nicht den Eindruck erwecken, es handele sich um eine Seite oder Mitteilung von NetBaseOS, deines Vertriebsunternehmens oder eines sonstigen Dritten; kommerzielle Kommunikation ist auch hier zu kennzeichnen (§ 5a Abs. 4 UWG). Deine Impressums- und Informationspflichten auf der Seite selbst bleiben unberührt – die Vorschau ersetzt sie nicht
  • keine unzulässigen gesundheitsbezogenen Aussagen zu treffen – insbesondere keine Heil-, Linderungs- oder Wirkversprechen und keine nicht zugelassenen nährwert- oder gesundheitsbezogenen Angaben (Heilmittelwerbegesetz, Health-Claims-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006)
  • Kundenstimmen, Bewertungen und Erfahrungsberichte nur zu veröffentlichen, wenn sie echt sind und von den genannten Personen tatsächlich stammen; erfundene, gekaufte oder unzutreffend zugeordnete Bewertungen sind stets unzulässig (Nr. 23b, 23c des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG). Für die Nennung von Namen, Rolle und die Verwendung von Fotos benötigst du die Einwilligung der abgebildeten bzw. genannten Person (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, §§ 22, 23 KunstUrhG)
  • bei Bildern und Schaltflächen mit frei wählbarem Ziel – etwa einem Bild und einem Download- oder Weiterleitungsknopf in der Danke-Ansicht deines Kontaktformulars oder einem Hintergrundbild deiner Seite – ausschließlich rechtmäßige Ziele zu verlinken bzw. Dateien anzubieten. Verlinkte Ziele müssen frei von Schadsoftware und rechtsverletzenden Inhalten sein; die Beschriftung der Schaltfläche muss erkennen lassen, wohin sie führt (§ 5a UWG). Führt sie zu einem entgeltlichen oder provisionsvergüteten Angebot, ist dies als Werbung zu kennzeichnen (§ 5a Abs. 4 UWG)
  • betreibst du eine Funnel-Seite ohne Kontaktformular als reine Weiterleitung – also mit einer einzelnen Schaltfläche, die den Besucher auf eine von dir selbst eingetragene externe Adresse führt –, gilt zusätzlich: Für die Auswahl des Ziels, für dessen Inhalte und für dessen Rechtmäßigkeit bist ausschließlich du verantwortlich. Du darfst nur Ziele verlinken, an denen du die erforderlichen Rechte hast oder die dir der jeweilige Anbieter zur Verlinkung freigegeben hat; sie müssen frei von Schadsoftware und rechtsverletzenden Inhalten sein. Die Beschriftung der Schaltfläche und der Text der Seite müssen erkennen lassen, wohin sie führt und wessen Angebot dort erscheint (§ 5a Abs. 1 UWG); führt sie zu einem entgeltlichen, provisions- oder affiliate-vergüteten Angebot, ist der kommerzielle Zweck als solcher kenntlich zu machen (§ 5a Abs. 4 UWG). Auch in dieser Betriebsart bleibt die Seite deine öffentliche geschäftsmäßige Seite: Impressumspflicht (§ 5 DDG) und die übrigen Pflichten dieser Ziffer gelten unverändert. Erhebt die Zielseite personenbezogene Daten, geschieht das außerhalb von NetBaseOS – NetBaseOS ist dafür weder Verantwortlicher noch dein Auftragsverarbeiter (siehe AVV, Ziffer 12). Du hältst das Ziel aktuell und entfernst es, sobald es nicht mehr erreichbar ist oder nicht mehr dir bzw. dem von dir benannten Anbieter zuzurechnen ist (etwa nach Ablauf einer Domain). Die Weiterleitung darf nicht dazu dienen, Besucher zu täuschen, sie unbemerkt auf ein anderes als das angekündigte Angebot zu führen oder Pflichten aus diesen AGB zu umgehen
  • über die erforderlichen Rechte an allen von dir eingestellten oder verlinkten Inhalten zu verfügen (Bilder, Videos, Texte, Marken- und Unternehmenslogos) und die Werbe- und Kennzeichnungsvorgaben deines Vertriebsunternehmens einzuhalten. Du darfst nicht den Eindruck erwecken, deine Seite sei eine offizielle Seite dieses Unternehmens oder von NetBaseOS. Kommerzielle Kommunikation und Empfehlungs-/ Affiliate-Links sind als solche zu kennzeichnen (§ 5a Abs. 4 UWG)
  • für etwaige von dir aktivierte externe Marketing- und Conversion-Pixel (z. B. Meta, TikTok, Google Ads/Analytics) als datenschutzrechtlich Verantwortlicher selbst zu sorgen: Die Plattform lädt diese Pixel ausschließlich nach ausdrücklicher Einwilligung der Besucher über einen Consent-Banner (Opt-in). Du bleibst gleichwohl dafür verantwortlich, dass ihr Einsatz zulässig ist, die Betroffenen ordnungsgemäß informiert werden und du den Anforderungen an eine wirksame Einwilligung genügst (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, § 25 Abs. 1 TDDDG). Diese Datenverarbeitung erfolgt unmittelbar zwischen dem Browser des Besuchers und dem jeweiligen Anbieter; NetBaseOS ist insoweit weder Verantwortlicher noch dein Auftragsverarbeiter (siehe AVV, Ziffer 12)
  • für eine von dir eingebundene externe Terminbuchung (z. B. Calendly, Cal.com, TidyCal, SavvyCal, Koalendar, Zcal) – etwa in der Danke-Ansicht deines Kontaktformulars oder in einem Termin-Baustein deiner Landingpage – ebenfalls selbst datenschutzrechtlich Verantwortlicher zu sein. Die Plattform lädt den Anbieter erst, nachdem der Besucher die entsprechende Schaltfläche aktiv angeklickt hat (Zwei-Klick-Lösung mit vorgeschaltetem Hinweis, der den Anbieter benennt); die Angaben, die der Besucher anschließend im Buchungsformular des Anbieters einträgt, erreichen NetBaseOS nicht. Du bist selbst dafür verantwortlich, das Verhältnis zu diesem Anbieter zu regeln – insbesondere einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO mit ihm zu schließen und eine Übermittlung in ein Drittland abzusichern (Art. 44 ff. DSGVO; die unterstützten Anbieter sind in den USA ansässig bzw. setzen dort Server ein) – sowie dafür, dass die dort angebotenen Termine tatsächlich von dir wahrgenommen werden können. NetBaseOS ist an deinem Vertragsverhältnis zu diesem Anbieter nicht beteiligt und wird ihm gegenüber weder als Verantwortlicher noch als dein Auftragsverarbeiter tätig (siehe AVV, Ziffer 12)

Präsentationen (Geschäftsvorstellungen)

Für eine als Präsentation gestaltete Landingpage gelten sämtliche vorstehenden Pflichten unverändert: Sie ist eine öffentlich abrufbare, geschäftsmäßige Seite unter deiner eigenen Adresse und keine private Unterlage. Weil eine Geschäftsvorstellung typischerweise Angaben zu Verdienstmöglichkeiten, Vergütungsplänen und Ergebnissen enthält, halten wir ausdrücklich fest, was bereits oben gilt: Einkommens-, Verdienst-, Karriere- und Erfolgsangaben müssen zutreffend und belegbar sein und die erforderliche Bezugsangabe enthalten; untypische Einzelergebnisse dürfen nicht als erreichbarer Regelfall dargestellt werden, und eine selbständige Vertriebstätigkeit darf nicht als Anstellungsverhältnis oder als Zusage eines festen Einkommens erscheinen (§§ 5, 5a UWG). Der kommerzielle Zweck der Seite ist kenntlich zu machen (§ 5a Abs. 4 UWG). Angaben zu Produkten und Vergütungsplänen deines Vertriebsunternehmens müssen dessen offiziellen Bedingungen und Werbevorgaben entsprechen.

Eine Präsentation kann der Besucher über den Druckdialog seines Browsers ausdrucken oder als PDF sichern. Dieser Vorgang findet ausschließlich auf seinem Gerät statt: NetBaseOS erzeugt, speichert und versendet dabei keine Datei und übermittelt hierfür keine Daten an Dritte. Eine so entstandene Kopie verlässt damit unseren Einflussbereich – änderst du die Seite später, nimmst du sie offline oder wird sie wegen eines Verstoßes gesperrt, erreicht das bereits vorhandene Ausdrucke und Dateien nicht. Für den Inhalt einer von dir verbreiteten Kopie bist du – wie für jede von dir verbreitete Werbeaussage – selbst verantwortlich.

NetBaseOS stellt für diese Seiten ausschließlich die technische Plattform (Hosting) bereit und ist für die von dir eingestellten Inhalte – einschließlich der frei konfigurierbaren Profil-, Funnel- und Landingpage-Inhalte sowie der von dir hinterlegten Bilder, Verlinkungen und Weiterleitungsziele – nicht verantwortlich. Eine Vorabprüfung dieser Inhalte und der von dir verlinkten fremden Seiten findet nicht statt; eine allgemeine Überwachungspflicht besteht nicht (§§ 7 Abs. 2, 10 DDG, Art. 6, 8 Verordnung (EU) 2022/2065 – DSA). Für die Verarbeitung der Lead-Daten handelt NetBaseOS als Auftragsverarbeiter in deinem Auftrag (siehe AVV). Du stellst NetBaseOS von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflichten beruhen – insbesondere aus rechtswidrigen, zweckwidrigen oder irreführenden Inhalten deiner öffentlichen Seiten –, soweit du die Verletzung zu vertreten hast.

Rechtswidrige Inhalte auf öffentlichen Seiten können jederzeit über die auf der jeweiligen Seite angebotene Melde-Möglichkeit oder formlos an kontakt@netbaseos.de gemeldet werden. Erhält NetBaseOS Kenntnis von einem rechtswidrigen Inhalt oder einem Verstoß gegen diese AGB, kann die betroffene Seite unverzüglich gesperrt oder der Inhalt entfernt werden; über eine Sperrung wird der betroffene Nutzer informiert. War der beanstandete Inhalt als Vorlage für andere Nutzer freigegeben (siehe den nachfolgenden Abschnitt), kann NetBaseOS zusätzlich die Freigabe aufheben sowie die daraus entstandenen Kopien sperren oder den beanstandeten Inhalt dort entfernen, soweit sie denselben Inhalt enthalten; auch die Inhaber dieser Kopien werden über eine Sperrung informiert.

Vorlagen aus deinem Team (Freigabe und Übernahme von Funnel-Seiten)

Ab dem Team-Plan kannst du eine eigene Funnel-Seite als Vorlage für deine Partner freigeben und von deiner Upline freigegebene Vorlagen übernehmen; die Freigabe an deine gesamte Downline – statt nur an deine direkten Partner – setzt den Enterprise-Plan voraus. Beim Übernehmen entsteht in deinem Konto eine eigenständige Kopie, die zunächst ein nicht öffentlich abrufbarer Entwurf ist. Übernommen werden Überschriften und Texte, Farben, Bilder, Videoadressen sowie – im Umfrage-Modus – Fragen und Antwortmöglichkeiten. Nicht übernommen werden Weiterleitungs- und Schaltflächen-Adressen, die eingebundene Terminbuchung, Kundenstimmen, Werbe-Pixel, der Datenschutzhinweis des Freigebenden und ein Countdown-Datum; diese Angaben trägst du selbst ein.

Gibst du eine Vorlage frei, gilt zusätzlich:

  • Du musst über die erforderlichen Rechte an allen Inhalten der Vorlage verfügen und berechtigt sein, deren Vervielfältigung, Bearbeitung und Veröffentlichung durch andere Nutzer zu gestatten. Das betrifft insbesondere Bilder und Videos: Lizenzen von Bildagenturen und Rechte an fremden Marken- oder Unternehmenslogos erlauben häufig nur die eigene Nutzung und keine Weitergabe an Dritte. Sind auf Bildern Personen erkennbar, benötigst du deren Einwilligung auch für die Nutzung durch die übernehmenden Nutzer (§§ 22, 23 KunstUrhG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO)
  • Mit der Freigabe räumst du den nach deiner Auswahl berechtigten Nutzern deines Netzwerks das einfache, nicht ausschließliche, unentgeltliche Recht ein, die Inhalte der Vorlage für ihre eigenen Seiten zu vervielfältigen, zu bearbeiten und öffentlich zugänglich zu machen; NetBaseOS räumst du die hierfür technisch erforderlichen Rechte ein (Speichern, Kopieren, Anzeigen). Weitergehende Rechte werden nicht übertragen
  • Du kannst die Freigabe jederzeit zurücknehmen. Sie wirkt nur für die Zukunft: Bereits übernommene Kopien bestehen in den Konten der übernehmenden Nutzer fort und werden weder gelöscht noch verändert. Möchtest du eine solche Kopie entfernt wissen, musst du dich an den jeweiligen Nutzer wenden. Dasselbe gilt, wenn deine Freigabe endet, weil dein Plan unter den Team-Plan fällt: Die Vorlage steht deinem Team dann nicht mehr zur Verfügung, bereits übernommene Kopien bestehen fort
  • Eine freigegebene Vorlage muss den Anforderungen dieser Ziffer genügen; du darfst keine Inhalte freigeben, deren Veröffentlichung dir selbst untersagt wäre
  • Die Freigabe ist keine Rechtsberatung gegenüber deinen Partnern und keine Zusicherung, dass die Inhalte für deren Angebot, deren Vertriebsunternehmen oder deren Rechtsordnung zulässig sind oder einen wirtschaftlichen Erfolg bewirken

Übernimmst du eine Vorlage, werden die übernommenen Inhalte zu deinen eigenen Inhalten. Für die daraus entstehende Seite bist ausschließlich du verantwortlich – als Diensteanbieter nach § 5 DDG mit deinem Impressum, als Verantwortlicher nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO und wettbewerbsrechtlich für jede dort getroffene Aussage. Das gilt auch für Formulierungen, die du nicht selbst verfasst hast; darauf, dass eine Aussage von einer anderen Person stammt, kannst du dich gegenüber Dritten nicht berufen. Du bist deshalb verpflichtet, eine übernommene Vorlage vor der Veröffentlichung vollständig zu prüfen und anzupassen, insbesondere:

  • gesundheitsbezogene Aussagen – insbesondere Heil-, Linderungs- und Wirkversprechen sowie nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben – zu entfernen oder auf ein zulässiges Maß zurückzuführen (Heilmittelwerbegesetz, Health-Claims-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006)
  • Einkommens-, Verdienst-, Karriere- und Erfolgsangaben sowie Zahlen- und Statistikangaben daraufhin zu prüfen, ob sie für dich zutreffen und von dir belegt werden können; untypische Einzelergebnisse dürfen nicht als erreichbarer Regelfall dargestellt werden (§§ 5, 5a UWG)
  • Angaben zu dem von dir beworbenen Unternehmen, seinen Produkten und seinem Vergütungsplan auf Richtigkeit und Aktualität zu prüfen und die Werbe- und Kennzeichnungsvorgaben deines Vertriebsunternehmens einzuhalten
  • Bilder, Videos und sonstige fremde Inhalte daraufhin zu prüfen, ob du sie verwenden darfst; im Zweifel ersetzt du sie durch eigene. Kundenstimmen fügst du nur mit der Einwilligung der genannten Personen selbst hinzu
  • deine eigenen Adressen einzutragen, bevor du die Seite veröffentlichst – Weiterleitung, Schaltfläche der Danke-Ansicht, Terminbuchung sowie das Ziel eines Weiterleitungs-Schritts im Umfrage-Modus; andernfalls fehlt der Seite das Ziel, das du deinen Besuchern ankündigst

Die Kopie bleibt bis zu deiner Veröffentlichung ein Entwurf; mit dem Veröffentlichen machst du dir ihre Aussagen zu eigen.

Für Vorlagen aus dem eigenen Netzwerk stellt NetBaseOS ausschließlich die technische Funktion bereit. Diese Vorlagen werden weder vorab geprüft noch von NetBaseOS ausgewählt, bewertet oder empfohlen; eine solche Vorlage ist kein von NetBaseOS geprüfter oder freigegebener Inhalt. Freigebender und Übernehmender stellen NetBaseOS jeweils von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von ihnen zu vertretenden Verletzung der Pflichten dieser Ziffer beruhen.

Funnel-Vorlagen eines kooperierenden Unternehmens

Für Vorlagen eines kooperierenden Unternehmens gilt der vorstehende Absatz nicht: Diese Vorlagen werden vor der Anzeige von NetBaseOS freigegeben, und jede Änderung setzt die Freigabe zurück. Die Freigabe ist allerdings eine Sichtprüfung der übertragenen Texte und Bilder auf offensichtliche Verstöße – insbesondere auf Verdienst- und Wirkaussagen. Sie ist keine Gewähr für die Richtigkeit, Zulässigkeit oder Aktualität der Inhalte und keine Empfehlung des Unternehmens oder seiner Produkte.

Auch hier gilt: Mit dem Veröffentlichen machst du dir die Aussagen der Kopie zu eigen. Die Seite erscheint unter deiner Adresse, mit deinem Impressum und deinem Namen – für ihren Inhalt bist du verantwortlich, unabhängig davon, wer die Vorlage gebaut hat. Prüfe sie deshalb vor dem Veröffentlichen ebenso wie eine selbst geschriebene Seite. Eine übernommene Kopie bleibt bestehen, wenn die Zusammenarbeit mit dem Unternehmen endet oder die Vorlage zurückgezogen wird; sie wird dann weder gelöscht noch abgeschaltet.

Gestaltung einer Profilseite übernehmen

Davon zu unterscheiden ist die Gestaltung deiner öffentlichen Profilseite. Ab dem Team-Plan kannst du die Gestaltung einer eigenen Profilseite für deine Partner freigeben; die Freigabe an deine gesamte Downline setzt den Enterprise-Plan voraus. Eine freigegebene Gestaltung oder eine von NetBaseOS mitgelieferte Gestaltung zu übernehmen, ist in allen Varianten – auch Free – enthalten. Übertragen werden dabei ausschließlich Gestaltungswerte: Farben, Schriftarten, Formen, Verlaufsrichtung, Deckkraft und die Reihenfolge der Abschnitte. Nicht übertragen werden Inhalte jeder Art – kein Text, kein Profil- oder sonstiges Bild, keine Überschrift, keine Kundenstimmen, keine Social-Media-, Schaltflächen- oder Weiterleitungsadressen und nicht die Adresse der Seite. Deine eigenen Inhalte werden nicht ersetzt; ihre Darstellung kann sich jedoch ändern – etwa die Reihenfolge deiner Abschnitte, die Ausrichtung und Formatierung deines Über-mich-Textes oder die Abdunklung deines Hintergrundbilds.

Die vorstehenden Regelungen zu Funnel-Vorlagen gelten hierfür nicht, insbesondere nicht die dortige Rechteeinräumung und die Prüfpflichten vor der Veröffentlichung: Eine Gestaltung enthält keine Aussage und keinen fremden Inhalt, an dem Rechte einzuräumen oder zu prüfen wären. Für deine Seite bleibst du auch dann nach den Vorgaben dieser Ziffer verantwortlich, wenn du eine Gestaltung aus deinem Team übernommen hast; aus der Übernahme folgt keine Verantwortung des Freigebenden für deine Seite und keine Verantwortung von dir für dessen Seite. Eine Freigabe kannst du jederzeit zurücknehmen. Sie wirkt nur für die Zukunft: Bereits übernommene Gestaltungen bestehen in den Konten der übernehmenden Nutzer fort und werden weder zurückgesetzt noch verändert. Die von NetBaseOS mitgelieferten Gestaltungen sind unverbindliche Vorschläge und nicht auf deine Inhalte abgestimmt.

Bilder in Onboarding-Schritten

Zu jedem Schritt einer Onboarding-Vorlage kannst du ein Bild hochladen – gedacht für Bildschirmfotos von Anleitungen; die Adresse eines auf einem fremden Server liegenden Bildes lässt sich hierfür nicht hinterlegen. Es erscheint ausschließlich in der Anwendung (in deiner Vorschau und bei den Partnern, denen der Schritt zugewiesen ist) und wird nicht über Telegram, WhatsApp oder E-Mail versendet. Für ein solches Bild gilt:

  • Du musst über die erforderlichen Rechte an dem Bild verfügen. Das gilt gerade auch für Bildschirmfotos: Sie können urheberrechtlich geschützte Gestaltungen, Texte, Fotos, Marken und Logos Dritter enthalten – etwa aus der Software oder dem Backoffice eines anderen Anbieters –, und dessen Nutzungsbedingungen können die Weitergabe untersagen. Sind auf dem Bild Personen erkennbar, benötigst du deren Einwilligung (§§ 22, 23 KunstUrhG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO)
  • Du nimmst in ein solches Bild keine personenbezogenen Daten Dritter auf – insbesondere keine Namen, Anschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Notizen oder Umsatzangaben deiner Kontakte, Interessenten, Kunden und Partner und keine Angaben, die besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO offenbaren. Solche Stellen machst du vor dem Hochladen unkenntlich. Nimmst du sie dennoch auf, bist du hierfür datenschutzrechtlich Verantwortlicher (Art. 4 Nr. 7 DSGVO) und benötigst eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO; die Weisungslage nach AVV, Ziffer 13, gilt entsprechend
  • Die hochgeladene Bilddatei wird bei unserem Speicherdienst unter einer zufällig erzeugten Adresse abgelegt. Diese Adresse wird nicht veröffentlicht und ist über Suchmaschinen nicht auffindbar; wer sie kennt, kann die Datei jedoch auch ohne Anmeldung abrufen. Das Bild ist damit technisch nicht in gleicher Weise geschützt wie die übrigen Inhalte hinter deiner Anmeldung – hinterlege dort nichts Vertrauliches
  • Gibst du eine Onboarding-Vorlage für dein Netzwerk frei, räumst du den dazu berechtigten Nutzern das einfache, nicht ausschließliche, unentgeltliche Recht ein, die darin enthaltenen Bilder für ihre eigene Vorlage zu vervielfältigen und zu bearbeiten; NetBaseOS räumst du die hierfür technisch erforderlichen Rechte ein (Speichern, Kopieren, Anzeigen). Beim Übernehmen entsteht im Konto des übernehmenden Nutzers eine eigene Kopie der Bilddatei. Nimmst du die Freigabe später zurück oder löschst du dein Bild, deine Vorlage oder dein Konto, bestehen bereits entstandene Kopien fort; möchtest du eine solche Kopie entfernt wissen, musst du dich an den jeweiligen Nutzer wenden

Entfernst oder ersetzt du ein hochgeladenes Bild, löschst du den Schritt, die Vorlage oder dein Konto, wird die zugehörige Bilddatei aus unserem Speicher gelöscht; Kopien in den Konten anderer Nutzer bleiben davon unberührt. NetBaseOS stellt insoweit ausschließlich die technische Funktion bereit, prüft diese Bilder nicht vorab und unterliegt keiner allgemeinen Überwachungspflicht (§§ 7 Abs. 2, 10 DDG, Art. 6, 8 Verordnung (EU) 2022/2065 – DSA). Rechtswidrige Inhalte kannst du formlos an kontakt@netbaseos.de melden. Du stellst NetBaseOS von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der vorstehenden Pflichten beruhen, soweit du sie zu vertreten hast.

Nachrichten-Vorlagen, WhatsApp-Partys und Direktansprache

NetBaseOS stellt dir vorformulierte Nachrichten-Vorlagen (u. a. für „WhatsApp-Partys") sowie Werkzeuge zum Erstellen eigener Vorlagen bereit. Diese Vorlagen sind unverbindliche Muster und Textbausteine, die du vor der Verwendung eigenverantwortlich prüfst, anpasst und selbst versendest. NetBaseOS versendet diese Nachrichten nicht; das Kopieren und Versenden über deine eigenen Kanäle (z. B. WhatsApp, Messenger, E-Mail) erfolgt ausschließlich durch dich.

Du bist allein dafür verantwortlich, dass deine Ansprache rechtskonform erfolgt. Insbesondere verpflichtest du dich:

  • werbliche Nachrichten – auch über Messenger-Dienste wie WhatsApp – nur an Empfänger zu senden, die zuvor wirksam eingewilligt haben oder bei denen die Ansprache aus einem anderen Grund zulässig ist. Unaufgeforderte Werbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers ist unzulässig und abmahnbar (§ 7 UWG)
  • keine irreführenden, unwahren oder unlauteren Angaben zu machen – insbesondere keine unhaltbaren Einkommens-, Verdienst-, Erfolgs- oder Lifestyle-Versprechen (§§ 5, 5a UWG) und keine unzulässigen gesundheitsbezogenen Aussagen (u. a. HWG)
  • die von dir versendeten Inhalte an deine tatsächlichen, wahrheitsgemäßen Erfahrungen und an rechtlich zulässige Aussagen anzupassen

Die mitgelieferten Muster-Vorlagen enthalten Platzhalter und beispielhafte Formulierungen und stellen keine Zusicherung einer bestimmten Wirkung oder eines wirtschaftlichen Erfolgs dar. Für die von dir versendeten Nachrichten und die dabei verarbeiteten Kontaktdaten der Empfänger bist du datenschutzrechtlich verantwortlich (Art. 4 Nr. 7 DSGVO). Du stellst NetBaseOS von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von dir zu vertretenden rechtswidrigen, unaufgeforderten oder irreführenden Ansprache beruhen.

8. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung. Du bist als Nutzer selbst verantwortlich für die Daten Dritter (z.B. deiner Partner und Kunden), die du in NetBaseOS einträgst, und musst sicherstellen, dass du über die nötigen Einwilligungen nach DSGVO verfügst.

9. KI-Funktionen

NetBaseOS nutzt KI-gestützte Funktionen (Nachrichten-Vorschläge, Trainingsszenarien, Journey-Erstellung). Die generierten Inhalte sind Vorschläge und ersetzen keine professionelle Beratung. Der Nutzer ist für die Überprüfung und Verwendung KI-generierter Inhalte selbst verantwortlich. KI-Anfragen werden über OpenRouter verarbeitet – es gelten deren Nutzungsbedingungen.

10. Haftungsbeschränkung

NetBaseOS wird als Software-Werkzeug bereitgestellt. Wir übernehmen keine Garantie für den wirtschaftlichen Erfolg im Network Marketing. Die Plattform ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Schäden durch KI-generierte Inhalte ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften wir unbeschränkt.

11. Verfügbarkeit

Wir bemühen uns um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform, können jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit garantieren. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit vorab angekündigt. Bei längeren geplanten Ausfällen werden Nutzer eines kostenpflichtigen Plans (Premium, Team und Enterprise) per E-Mail informiert.

12. Kündigung und Kontolöschung

Du kannst dein Konto jederzeit selbst in den Einstellungen löschen. Ein aktives kostenpflichtiges Abonnement kündigst du separat – in den Einstellungen deines Kontos, über das Stripe-Kundenportal oder über die auch ohne Anmeldung erreichbare Kündigungsschaltfläche unter netbaseos.de/kuendigen (§ 312k BGB). Für die ordentliche Kündigung ist keine Frist einzuhalten; sie wird zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums (Monat bzw. Jahr) wirksam. Den Eingang deiner Kündigung bestätigen wir dir in Textform. Wir behalten uns das Recht vor, Konten bei schwerwiegenden Verstößen gegen diese AGB ohne Vorankündigung zu sperren. Im Falle einer berechtigten Sperrung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Beträge.

Löschung nicht genutzter Konten ohne kostenpflichtigen Plan

Meldest du dich 24 Monate lang nicht bei NetBaseOS an und besteht in dieser Zeit für dein Konto kein kostenpflichtiges Abonnement, löschen wir dein Konto mit allen darin gespeicherten Inhalten – Kontakten, Interessenten, Partnern, Notizen, deiner Namensliste sowie deinen Funnel-, Landing- und Profilseiten. Das unentgeltliche Nutzungsverhältnis endet damit; eine Wiederherstellung ist nicht möglich. Maßgeblich ist der Zeitpunkt deiner letzten Anmeldung, bei Konten ohne jede Anmeldung der Zeitpunkt der Registrierung.

Wir kündigen die Löschung zweimal vorher an: nach 22 Monaten ohne Anmeldung und erneut 14 Tage vor der Löschung, jeweils per E-Mail an die Adresse deines Kontos und per Benachrichtigung in der Anwendung. Die erste Ankündigung gilt zugleich als Kündigung des unentgeltlichen Nutzungsverhältnisses zum Ablauf der genannten Frist. Eine einzige Anmeldung genügt, um die Löschung abzuwenden – die Kündigung wird dann gegenstandslos und die Frist beginnt von vorn.

Von dieser Regelung nicht erfasst sind Konten mit einem kostenpflichtigen Plan (Premium, Team, Enterprise) – auch solche, deren Premium-Zugang über einen Enterprise-Partner bereitgestellt wird –, Konten, für die bei unserem Zahlungsdienstleister noch ein aktives Abonnement besteht, sowie Konten mit einem offenen Provisionsanspruch aus dem Affiliate-Programm. Für ein kostenpflichtiges Abonnement gelten allein die Kündigungsregeln des vorstehenden Absatzes. Von der Aufbewahrung gesetzlich aufzubewahrender Unterlagen bleibt die Löschung unberührt; Einzelheiten dazu und zum Umfang der Löschung stehen in der Datenschutzerklärung (Abschnitt 6).

13. Änderungen der AGB

Wir behalten uns vor, diese AGB anzupassen. Über wesentliche Änderungen werden registrierte Nutzer mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail informiert. Die weitere Nutzung nach Inkrafttreten der Änderungen gilt als Zustimmung. Bei Ablehnung steht dem Nutzer das Recht zur Kündigung zu.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Wuppertal, soweit gesetzlich zulässig. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.